Weihnachstmärkte und Punsch
Polizei verstärkt Alkoholkontrollen im Bezirk Braunau
Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte auch dieses Jahr wieder mit verstärkten Polizeikontrollen rund um Weihnachtsmärkte, Punschstandln und Gaststätten rechnen. Die Polizei verstärkt den Kontrolldruck erheblich.
BEZIRK BRAUNAU. Der gute Vorsatz, nur ein Glas Punsch oder ein Bier zu trinken, hält oft nicht lange. Die Stimmung ist gut und aus einem Glas werden zwei oder mehr. Bis zu 0,5 Promille sind schließlich erlaubt. Dann beginnt die Rechnung, wieviel ist das in Bier oder Achterln.
Besonders gefährlich sind die süßen Punschgetränke, weil der Alkoholgehalt weniger auffällt. Geht man dann zum Auto und setzt sich ans Steuer, kann das teuer und gefährlich werden. Chefinspektor Kurt Reiter, Referent für Verkehr und Einsatz, erklärt die Vorgangsweise im Dezember dieses Jahres. Die Polizei kontrolliert wieder an allen Hotspots, dazu kommt eine Nacht Anfang Dezember, in der landesweit Planquadrate stattfinden.
Promillegrenzen und Strafen
Von Vortest-Geräten, wie man sie online bestellen kann, rät Reiter ab, sie wären zu ungenau. Letztlich zählt das Messergebnis, welches das professionelle Gerät der Polizei anzeigt. Die Alkoholgrenzen sind klar definiert. Wer zwischen 0,5 und 0,79 Promille hat, kommt beim ersten Mal mit einer Verwaltungsstrafe davon, die genauen Strafsätze können in der Straßenverkehrsordnung und bei den Autofahrerclubs eingesehen werden. Sie hängen davon ab, ob man schon mal erwischt wurde oder Führerschein-Neuling ist.
Wer zum ersten Mal mit 0,5 Promille erwischt wird, zahlt je nach Bezirk und Behörde einige hundert Euro, das kann sich für Unbelehrbare auf 3.700 Euro steigern. Die letzte Instanz in der Strafhöhe ist die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Zur Geldstrafe kommt eine Eintragung ins Führerscheinregister. Weitere Kosten für Nachschulung, Amtsarzt u.s.w. kommen im Wiederholungsfall dazu.
Taxi bestellen
Alle Grenzen sind übersichtlich gelistet bei den Autofahrerclubs wie ÖAMTC oder ARBÖ und in der Straßenverkehrsordnung. Bei Verweigerung des Alkotests wird eine Alkoholisierung von von 1,6 Promille angenommen und das kostet zwischen 1.600 und 5.900 Euro. Ein Taxi ist jedenfalls die günstigere Lösung, oder jemanden als Chaffeur dabei zu haben, der den alkoholischen Versuchungen stand hält.
Die Folgen von Alkohol am Steuer können insbesondere bei Personenschaden besonders gravierend sein und es ist mit Sicherheit kein Kavaliersdelikt sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen. Bei einem Unfall drohen auch unter 0,5 Promille versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Probleme unter 0,5 Promille
Passiert ein Unfall, kann die Versicherung damit argumentieren, dass dieser ohne das Glas Alkohol vielleicht nicht passiert wäre, weil die Reaktion schneller gewesen wäre. Laut Paragraph 58 der Straßenverkehrsordnung muss man immer „Herr oder Frau seiner Sinne sein“, gibt Reiter zu bedenken. Das gilt sowohl für Alkohol, als auch für legale Medikamente mit Warnhinweis bezüglich Verkehrsbeeinträchtigung. Dazu gehören zum Beispiel auch medizinisches Cannabis oder legales CBD.
"Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland wird in nächster Zeit auch Österreich erreichen", ist Reiter überzeugt. Gerade an den Grenzstädten wie Braunau wird Cannabis nicht Halt machen. Es gibt jedenfalls speziell darauf geschulte Polizisten, die eine Beeinträchtigung durch Medikamente und andere Substanzen feststellen können.
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