Übertretungen bei der Nutztierhaltung
„Schwarze Schafe“ unter den Landwirten

Diese Rinder fristen ihr Dasein unter unwürdigen Bedingungen. Sollten Sie dergleichen auf einem Hof im Bezirk Braunau oder anderswo beobachten, melden Sie es unverzüglich der zuständigen Bezirksbehörde. | Foto: Verein RespekTiere/Archiv
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  • Diese Rinder fristen ihr Dasein unter unwürdigen Bedingungen. Sollten Sie dergleichen auf einem Hof im Bezirk Braunau oder anderswo beobachten, melden Sie es unverzüglich der zuständigen Bezirksbehörde.
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Laut Amtstierarzt Josef Stöger kommen im Bezirk Braunau laufend Anzeigen herein, was die schlechte Haltung von Nutztieren angeht.

BEZIRK BRAUNAU (ebba). Im Jahr 2022 (Stand Anfang November) langten 134 Anzeigen nach dem Tierschutzgesetz bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau ein. 37 davon betrafen Nutztiere, wie Rinder, Schweine, Hühner & Co. Der Rest bezieht sich auf Heimtiere. 2021 waren es 120 Anzeigen, 48 davon betrafen Nutztiere.

Wenn Missstände auf Höfen im Bezirk Braunau festgestellt werden, handelt es sich in den meisten Fällen um Übertretungen der Tierhalte-Verordnung: kein Trinkwasser, kein Futter, keine trockenen Liegeflächen und so weiter. Laut dem Braunauer Amtstierarzt Josef Stöger sieht die gesetzliche Regelung vor, dass zwei Prozent der Nutztierhaltungen jährlich kontrolliert werden müssen. „Zusätzlich werden noch die angezeigten Betriebe zu hundert Prozent kontrolliert“, sagt Stöger. Wenn bei einem landwirtschaftlichen Betrieb schon einmal etwas vorlag, werden diese auffälligen Betriebe regelmäßig nachkontrolliert, erklärt Stöger. Unbelehrbare Landwirte gäbe es überall, so auch im Bezirk. Im September diesen Jahres rastete ein Landwirt aus, weil ihm 14 verwahrloste Kälber abgenommen wurden. Der Mann schüttete einen Eimer gefüllt mit Milch über die anwesenden Polizisten.

Folgen von Übertretungen

Werden Nutztiere nicht artgerecht gehalten und schlecht versorgt, drohen den betroffenen Haltern eine Anzeige, ein Strafverfahren, die Abnahme der Tiere und letzten Endes ein Tierhalteverbot. Die abgenommen Tiere enden – im günstigsten Fall – im Tierheim. „In den allermeisten Fällen erfahren wir leider nichts, da uns so genannte Nutztiere in aller Regel von der Behörde nicht zur Verwahrung übergeben werden, sondern wahrscheinlich meist geschlachtet werden. Nur bei privaten Haltungen von zum Beispiel Ziegen kommt es manchmal vor, dass diese nach behördlichen Abnahmen zu uns kommen. Wir haben so schon öfter kleine Wiederkäuer übernommen, auch Geflügel und Kaninchen“, schildert Jürgen Stadler vom Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen am See.

Im Falle des rabiaten Braunauer Landwirts, der Beamte mit Milch übergoss, wurde die Pfotenhilfe kontaktiert: „Tags darauf sind wir angefragt worden, ob wir 18 Schweine von dort aufnehmen können. Solche Mengen übersteigen unsere Kapazitäten bei Weitem, und wir konnten leider nicht helfen“, bedauert Stadler.

Grundsätze tiergerechter Haltung

Halter von Nutztieren beziehungsweise Landwirte haben dafür zu sorgen, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, sowie die Betreuung und Ernährung der Tiere ihren Bedürfnissen entsprechen.
Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden. Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.
Tiere dürfen weder in ständiger Dunkelheit, noch in künstlicher Dauerbeleuchtung, gehalten werden. Die dauernde Anbindehaltung ist verboten. Rindern sind geeigneter Auslauf oder Weidegang zu gewähren. (Quelle: 1. Tierhaltungsverordnung)

ZUR SACHE:


Links zu weiterführenden Informationen:

Tierschutzgesetz
1. Tierhaltungsverordnung
2. Tierhaltungsverordnung
Landwirtschaftliche Nutztiere – Gesetze, Verordnungen u.s.w. – Handbücher und Checklisten 
Das österreichische Tierschutzkennzeichen
Tierschutzombudsstelle OÖ

Diese Rinder fristen ihr Dasein unter unwürdigen Bedingungen. Sollten Sie dergleichen auf einem Hof im Bezirk Braunau oder anderswo beobachten, melden Sie es unverzüglich der zuständigen Bezirksbehörde. | Foto: Verein RespekTiere/Archiv
Der Braunauer Amtstierarzt Josef Stöger. | Foto: BRS/Archiv
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