Krisenbewältigung in Gastronomie und Handel
Trotz Schließung kein Stillstand

Herbert Karer vom Gasthaus Badhaus in Mattighofen. | Foto: Karer
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Der Handel ist zum Teil wieder angelaufen. Gastronomen überbrücken die „Wartezeit“ durch Lieferung und Abholung.

BEZIRK BRAUNAU (ebba). Seit dem 14. April sind einige Betriebe – Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte – wieder geöffnet. Unter Einhaltung gewisser Sicherheitsbestimmungen (siehe Zur-Sache-Kasten).

Gastronomen müssen sich noch ein wenig gedulden. Voraussichtlich bis Mitte Mai. Unter welchen Sicherheitsbedingungen die Betriebe dann schrittweise wieder öffnen dürfen, ist noch nicht bekannt. Zahlreiche Wirtshäuser und Restaurants überbrücken die Zeit bis dahin mit Lieferservices und der Möglichkeit zur Speisenabholung. „Grundsätzlich läuft das super. Man muss halt schauen, dass es sich kostenmäßig für einen auszahlt. Bei uns im Badhaus haben sich schon viele Leute das Mittagessen abgeholt. Es ist eine gute Möglichkeit, die Situation zu überbrücken. Aber es ist natürlich kein Ersatz auf Dauer“, schildert Herbert Karer, Wirtesprecher im Bezirk Braunau und Chef im Gasthaus Badhaus in Mattighofen.

„Wir haben für die Abholung vorbestellter Speisen eine Barriere errichtet, damit alles kontaktlos abläuft. Ich trage ein Schutzvisier der Firma Scott in Mattighofen, das zum Glück angenehm zu Tragen ist. Durch ausgewiesene Sicherheitszonen in unserem Gasthaus verhindern wir, dass Leute direkt aufeinander treffen. Es funktioniert alles sehr gut und die Abholer kommen sogar brav mit Mundschutz herein“, erzählt der Gastwirt, der auf eine baldige Entscheidung der Regierung hofft.

Viele Fragezeichen

„Wir möchten natürlich wissen, wann wir wiedereröffnen können und wie es weitergehen soll. Ein Gasthaus lebt ja, anders als die meisten Restaurants, von Feiern rund um den Muttertag, Hochzeiten, Taufen und natürlich von den Stammtischen. Werden wir in naher Zukunft in dieser Form weitermachen können? Müssen unsere Gäste Mundschutz tragen? Da schweben noch einige Fragezeichen über uns“, zeigt sich Karer besorgt. „Ich hoffe jedenfalls, dass das Wirtshaus im Ort nach dieser Krise die Wertschätzung erfährt, die ihm zusteht“, so Karer.

Wer wann liefert

Welche Wirte im Bezirk Braunau derzeit einen Lieferservice anbieten, ist auf dem von der Wirtschaftskammer Braunau eigens eingerichteten Portal lieferserviceregional.at/braunau ersichtlich. Die Abholzeiten entsprechen nicht unbedingt den „normalen“ Öffnungszeiten. Nähere Infos dazu holt man sich am besten auf der Homepage des jeweiligen Gasthauses oder Restaurants.

Handel atmet auf

Bei den Händlern herrscht Erleichterung, wenngleich längst noch nicht alle Geschäfte wieder ihren Betrieb haben aufnehmen können. Ein Großteil ist für die Kunden wieder erreichbar, jedoch meist zu verkürzten Öffnungszeiten. „Sobald die Ausgangsbeschränkungen wieder aufgehoben werden, wird man die Öffnungszeiten auch wieder ausweiten – sofern man als Unternehmen nicht von Kurzarbeit betroffen ist“, erklärt Stefan Ammerer, Obmann von „Shopping in Braunau“ und Geschäftsführer von Betten Ammerer.

Chance für die Regionalität

Laut Ammerer halten sich die Kunden vorbildlich an Maskenpflicht und Abstandsregelung. „Es tut gut, wenn man das Geschäft wieder aufnehmen kann. Den Unmut derer, die im ersten Anlauf noch nicht wiedereröffnen konnten, kann ich total nachvollziehen. Aber die gesetzliche Regelung, die einen Kompromiss darstellt, muss man akzeptieren – und wir alle verstehen ja durchaus den Ernst der Lage. Ich gehe davon aus, dass der regionale Einkauf nach dieser Krise einen Aufschwung erlebt, auch dadurch bedingt, dass bei den Lieferketten nun eine „Entglobalisierung“ stattfindet“, erklärt Ammerer.

ZUR SACHE
Seit 14. April sind Garten- und Baumärkte wieder offen, sowie Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 400 Quadratmetern. Allerdings ist pro Kunde eine Fläche von 20 Quadratmetern vorgesehen – in einem Geschäft mit 400 Quadratmetern dürfen sich demnach maximal 20 Kunden gleichzeitig aufhalten. Händler, die sich nicht daran halten, können mit bis zu 3.600 Euro bestraft werden. In Geschäften, die kleiner als 20 Quadratmeter sind, darf sich nur ein Kunde aufhalten. Kleine Geschäfte sind nicht verpflichtet, Masken zur Verfügung zu stellen – Kunden und Angestellte müssen allerdings einen Mundschutz tragen. Ab 1. Mai ist vorgesehen, dass alle Geschäfte sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen dürfen. In der Gastronomie ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zulässig – der vorgeschriebene Abstand muss dabei eingehalten werden.

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