Bei starken Unwettern
Entgeltzahlung bei Dienstverhinderung möglich
Wer aufgrund eines Unwetters nicht zur Arbeit kommen könne, brauche laut dem ÖGB-Bezirksvorsitzenden Braunau Robert Hofer keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten.
BRAUNAU. Denn bei einem starken Unwetter handle es sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertige. Das Gleiche gelte auch für den Fall, wenn Betreuungseinrichtungen wegen des Unwetters geschlossen bleiben. Man müsse jedoch alles Zumutbare unternehmen um zur Arbeit zu kommen.
"Einfach daheim bleiben geht nicht"
"Einfach daheim bleiben geht also nicht. Und man muss selbstverständlich den Arbeitgeber über die Verspätung oder die Verhinderung informieren", so Hofer. Seit 2014 gebe es die Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeitnehmer. "Der ÖGB hatte sich erfolgreich für diese Angleichung eingesetzt". Sie gelte bei Naturereignissen wie Überflutungen oder Murenabgängen.
UP TO DATE BLEIBEN
Aktuelle Nachrichten aus Oberösterreich auf MeinBezirk.at/Oberösterreich
Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy
BezirksRundSchau auf Facebook: MeinBezirk.at/Oberösterreich - BezirksRundSchau
BezirksRundSchau auf Instagram: @bezirksrundschau.meinbezirk.at
ePaper jetzt gleich digital durchblättern
Storys aus deinem Bezirk und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.