Deponie-Projekt "Kalter Berg"
Enzersdorfer ziehen vor den Verfassungsgerichtshof

Foto: Michalka

Das Deponie-Projekt im "Grünen Ring" sorgt bereits länger für Konflikte. Nun geht Enzersdorf in die nächste Instanz. 

ENZERSDORF/FISCHA. Das Bauvorhaben "Kalter Berg" sorgte bereits im Vorfeld für Konflikte zwischen den Eigentümern, der EAVG Enzersdorfer Abfallverwertungsgesellschaft, den Gemeinden Enzersdorf und Göttlesbrunn sowie den Bürgern. In Enzersdorf an der Grenze zu Göttlesbrunn sollte eine Deponie für Bodenaushub, Baurestmassen und Reststoffe entstehen (wie bereits berichtet). Nun ziehen die Enzersdorfer im Deponie-Streit vor den Verfassungsgerichtshof. 

Nach Abweisung durch den Verwaltungsgerichtshof wird der ein Jahrzehnt dauernde Rechtsstreit um das Deponieprojekt nun auf anderem Weg fortgesetzt. Die Gemeinde Enzersdorf an der Fischa wehrt sich gemeinsam mit einer Bürgerinitiative und Umweltschützern gegen die Pläne der Porr AG im „Grünen Ring“. Eine Bürgerinitiative hat bereits eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Langwieriger Rechtsstreit 

Seit einem Jahrzehnt ziehen sich die Rechtstreitigkeiten rund um die Umweltverträglichkeit der geplanten Deponie im Bezirk Bruck an der Leitha. Das angedachte Projekt der Enzersdorfer Abfallverwertungsgesellschaft, kurz EAVG (Porr AG), stößt von Anfang an auf Widerstand der betroffenen Gemeinde Enzersdorf an der Fischa sowie von Umweltschützern und einer Bürgerinitiative. Die Deponie ist innerhalb des „Grünen Rings“ geplant, ein Raumplanungskonzept, das gerade der Sicherung von Wald- und Grünflächen um den Ballungsraum Wien dienen soll. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat diese Einwände nun in letzter Instanz zurückgewiesen – und damit die Umweltverträglichkeit des Projektes bestätigt.
Die gerichtliche Auseinandersetzung geht dennoch weiter. Unterstützt von der Gemeinde Enzersdorf an der Fischa hat die Bürgerinitiative „Kalter Berg“ eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, da sie sich in ihren Grundrechten verletzt sieht. Die Gemeinde nimmt zwar den Beschluss des VwGH zur Kenntnis, betont aber, dass damit noch nicht gebaut werden kann.
Peter Chlan, Geschäftsführer der EAVG wartet hingegen ab: "Wir haben noch keine offizielle Information vom Gericht bekommen."

Enzersdorf setzt sich ein

„Die Deponie kann nur über Zufahrtsstraßen erreicht werden, die nicht verwendet werden können. Ein Deponiegelände innerhalb des „Grünen Rings“ erscheint uns als unauflöslicher Widerspruch, da ausreichend Flächen außerhalb zur Verfügung stehen. Aber zuerst für die Zufahrt auch noch große Forstbestände zu roden, um auf das Deponiegelände innerhalb dieser Schutzzone zu fahren, ist absurd. Zum Wohle unserer Bevölkerung ziehen wir gemeinsam mit Bürgerinitiative und Umweltschützern weiter an einem Strang und schöpfen den Rechtsweg voll aus“, so Bürgermeister Markus Plöchl und Vizebürgermeister Werner Herbert.
Rechtsanwalt Wolfram Schachinger, der die Gemeinde vertritt, erklärt dazu: „Die Straßenanbindung ist der Knackpunkt für die Deponie, die nur errichtet werden darf, wenn diese vorliegt. Die Zufahrt kann allerdings nicht gegen den Willen des Eigentümers erwirkt werden, da es gerade keine juristische Möglichkeit für Deponien gibt, die Zufahrt zu erzwingen. So bleibt nach zehn Jahren Rechtsstreit eine Deponie, die gar nicht verwendet werden kann. Und dagegen hat die Gemeinde auch nichts einzuwenden.“

Detaillierter Hintergrund

Der verwaltungsrechtliche Instanzenzug des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahrens (UVP) führte von der Niederösterreichischen Landesregierung zum Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und dann zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der die Revision in letzter Instanz abgewiesen hat. Die Bürgerinitiative stützt ihre parallel eingebrachte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof auf die Verletzung von Grundrechten, wie den Gleichheitssatz sowie den Verstoß weiterer verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte, wie das Recht auf ein faires Verfahren laut Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Gemeinden selbst können den Verfassungsgerichtshof in UVP-Verfahren nicht anrufen, daher wird die Beschwerde der Bürgerinitiative von der Gemeinde unterstützt.

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