Eine Kages-Richtlinie für Wahlärzte sorgt für Aufregung

Die Zentraldirektion der KAGes in Graz | Foto: KAGes
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Vergangenen Mittwoch erhielten jene Ärzte der Kages (Steirische Krankenanstaltengesellschaft), die neben ihrer Hauptbeschäftigung im Krankenhaus eine Privatordination betreiben, per e-mail eine Nachricht, die unter den Betroffenen doch für Verwunderung sorgte. Im Original schreibt hier die Ärztekammer: "Die Stmk. KAGes hat bis vorläufig 31.05.2020 die Zurkenntnisnahmen der Nebenbeschäftigungen sowie die Nebenbeschäftigungsbewilligungen zurückgenommen." Soll heißen: bis Ende Mai müssen KAGes-Ärzte die Tätigkeit in ihren Ordinationen niederlegen. Ausgenommen davon sind Tätigkeiten, die ohne Kontakt mit Personen erfolgen können.

Ressourcenschonung

Wir haben bei der Kages in Graz nachgefragt, was der Hintergrund dieser Aktion ist. Reinhard Marczik, Pressesprecher der Kages, erklärt: "Unsere Aufgabe ist es, die Versorgungssicherheit in den steirischen Spitälern zu gewährleisten und sicherzustellen. Das hat für uns oberste Priorität." Ziel ist offenbar, eine mögliche Ansteckungsquelle für Spitalsärzte – die in den nächsten Wochen wahrscheinlich dringend in den Krankenhäusern gebraucht werden – auszuschalten.
Diese Vorgangsweise sorgt unter den Ärzten natürlich grundsätzlich für Verständnis. Was ihnen aber Sorgen bereitet ist, wie ihre Patienten in den kommenden Wochen versorgt werden können, denn im Krankenhaus werden derzeit nur absolute Notfälle versorgt, die Hausärzte haben in Zeiten wie diesen alle Hände voll zu tun. Wo sollen Patienten, die nicht zu den absoluten Notfällen zählen, aber trotzdem Beschwerden haben, hingehen?

Sorge um die Patienten

Die Ärzte argumentieren, dass man in den Ordinationen mit entsprechender Schutzbekleidung (Maske und Brille) besser ausgestattet und geschützt sei als in manchen Krankenhäusern, in denen eine solche nämlich nicht von Anfang an zur Verfügung stand und teilweise bis heute noch nicht vorhanden ist. Zu Beginn der Krise, als die strikten Maßnahmen durch die Bundesregierung bekanntgegeben wurden, mussten Ärzte in manchen steirischen Spitälern überhaupt gänzlich ohne Schutzausrüstung Patienten versorgen.
Außerdem könne man, so ein weiteres Argument, in den Ordinationen, besser als in den Spitalsambulanzen durch optimale vorherige Planung dafür sorgen, dass Patienten untereinander gar nie miteinander in Kontakt kommen, was die Ansteckungsgefahr praktisch auf null heruntersetzt.
Was außerdem für Verwirrung sorgt ist, dass noch vor wenigen Tagen die Ärztekammer in einer anderen Aussendung gerade Wahlärzte darum gebeten hat, zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung außerhalb der Krankenhäuser beizutragen und die Ordinationen nach Möglichkeit offen zu halten. Und was den Betroffenen ebenfalls sauer aufstößt ist der lange Zeitraum der Vorgabe. Marczik dazu: "Das ist eine Vorgabe der KAGes nach den Empfehlungen der Bundesregierung. Der Zeitraum bis zum 31. Mai ist aber nicht in Stein gemeißelt ist. Sollte die Bundesregierung schon früher grünes Licht geben, können wir diesen Zeitraum natürlich auch verkürzen, was uns natürlich alle freuen würde."
Wie vorgegangen wird, wenn sich betroffene Spitalsärzte nicht an diese Vorgabe der KAGes halten, ist im Einzelfall zu prüfen, so Marczik. Eine sofortige Kündigung ist laut seinen Aussagen aber nicht das Ziel.

An Kollegen verweisen

Marczik empfiehlt den betroffenen Wahlärzten, ihre Patienten in der Zwischenzeit bei Bedarf zu anderen Kollegen, die von diesem Verbot nicht betroffen sind, zu verweisen. Das wiederum sorgt bei den Patienten für Unmut, schließlich suchen sie sich ihre Wahlärzte gezielt aus und wollen nicht zu Vertretungen geschickt werden. Zudem ist auch das Angebot an entsprechenden Wahlärzten durch die Corona-Krise derzeit massiv ausgedünnt.

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