Volkshilfe kritisiert Stadt Bruck
Bettelverbot als "Kriminalisierung von Armut"

Die Volkshilfe Bruck/Mur spricht sich gegen das neue Bettelverbot in der Brucker Innenstadt aus und plädiert für mehr Sozialpolitik statt Verbote. | Foto: Pixabay
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Bei einer Gemeinderatssitzung der Stadt Bruck Ende Juni dieses Jahres wurde beschlossen, als erste steirische Stadt ein Bettelverbot in bestimmten Bereichen der Innenstadt einzuführen. Pünktlich zum Datum des Inkrafttretens des Verbots übt die Volkshilfe Bruck/Mur scharfe Kritik und fordert ein Überdenken sowie soziale Maßnahmen.

BRUCK/MUR. Durch eine Novelle des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes im Jahr 2025 wurde ein sogenanntes "Sektorales Bettelverbot" möglich gemacht, das jede Gemeinde per Verordnung erlassen kann. Durch einen Beschluss der FPÖ-ÖVP Landesregierung ist Bruck an der Mur nun die erste steirische Stadt, die von dieser Möglichkeit Gebrauch nimmt. Mit dem 1. August ist das Ende Juni beschlossene Bettelverbot nun in Kraft getreten und betrifft den Hauptplatz und die Seitengassen bis hinauf zum Kirchplatz der Stadt.

Ende Juni fasste der Gemeinderat der Stadt Bruck an der Mur den Beschluss, als erste steirische Stadt ein sektorales Bettelverbot einzuführen. | Foto: Stadt Bruck
  • Ende Juni fasste der Gemeinderat der Stadt Bruck an der Mur den Beschluss, als erste steirische Stadt ein sektorales Bettelverbot einzuführen.
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Der Bezirksverein Volkshilfe Bruck/Mur übt nun scharfe Kritik: Wer glaubt, Armut durch Verbote aus dem Stadtbild verbannen zu können, verwechsele Ursache und Wirkung. Das Bettelverbot löse kein einziges soziales Problem – es verdränge Menschen in Not und kriminalisiere jene, die ohnehin am Rand der Gesellschaft stehen.

Kriminalisierung

Die Maßnahme des Bettelverbots soll darauf abzielen, organisierte Bettelstrukturen zu bekämpfen und die Aufenthaltsqualität und Sicherheit in sensiblen Bereichen der Stadt zu verbessern. Es soll also gegen mafiöse Strukturen, organisierte Bettelbanden oder Menschen, die zum Betteln gezwungen werden, vorgegangen werden. Der BV Volkshilfe hält allerdings fest: Sollten Menschen Opfer von Menschenhandel, Zwang oder organisierter Kriminalität sein, müsse man diese Straftaten mit aller Konsequenz verfolgen, dafür brauche es jedoch kein Bettelverbot. ”Betteln ist kein Verbrechen, sondern ein sichtbares Zeichen von Armut und sozialer Ausgrenzung. Wer Menschen das Betteln verbietet, verbietet nicht die Armut – sondern ihre Sichtbarkeit“, erklärt der Bezirksverein Volkshilfe Bruck/Mur.

Der Hauptplatz und angrenzende Gassen in Bruck an der Mur sind seit 1. August von einem sektoralen Bettelverbot betroffen. | Foto: Marusa Puhek
  • Der Hauptplatz und angrenzende Gassen in Bruck an der Mur sind seit 1. August von einem sektoralen Bettelverbot betroffen.
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Verbot trifft die Falschen

Weiters argumentiert der BV Volkshilfe, dass die österreichische Rechtsordnung bereits wirksame Instrumente zur Verfügung stellt, um gegen organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Ausbeutung, Nötigung oder das Ausnützen von Abhängigkeitsverhältnissen vorzugehen. Ebenso können Behörden bereits heute gegen aggressive oder aufdringliche Formen des Bettelns einschreiten, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Ein sektorales Bettelverbot treffe daher nicht kriminelle Netzwerke, sondern in erster Linie jene Menschen, die friedlich und aus existenzieller Not um Hilfe bitten. Kriminelle Organisationen würden nicht dadurch bekämpft, dass man ihre mutmaßlichen Opfer aus dem öffentlichen Raum verdrängt und mit Geldstrafen belegt. Wer das Bettelverbot mit dem Kampf gegen Bettelbanden begründet, vermische zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte: "Gegen Kriminalität braucht es Strafverfolgung und Opferschutz – gegen Armut braucht es Sozialpolitik."

Förderung von Vorurteilen

Besonders problematisch sieht die BV Volkshilfe die pauschale Verbindung von Betteln mit organisierter Kriminalität. Solche Aussagen würden Vorurteile fördern und die Ausgrenzung einer ohnehin besonders verletzlichen Personengruppe verstärken. Die Volkshilfe erinnert daran, dass Menschen aus unterschiedlichsten Gründen in existenzielle Not geraten – steigende Lebenshaltungskosten, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, fehlender Zugang zu Sozialleistungen oder prekäre Lebenslagen. Ein Bettelverbot verschärft diese Situation zusätzlich, weil es den Betroffenen eine der letzten Möglichkeiten nimmt, ihren unmittelbaren Lebensunterhalt zu sichern.

Forderung an die Stadt

„Eine solidarische Stadt erkennt Armut an und begegnet ihr mit Unterstützung – nicht mit Verboten und Strafen. Wer den öffentlichen Raum von armen Menschen 'säubern' will, schafft keine Sicherheit, sondern Ausgrenzung.“ so die Vorsitzende des BV Volkshilfe Bruck. Die Volkshilfe fordert die Verantwortlichen in Bruck an der Mur auf, den eingeschlagenen Weg zu überdenken und stattdessen auf soziale Maßnahmen zu setzen:

  • den Ausbau niederschwelliger Sozial- und Beratungsangebote,
  • wirksame Armutsbekämpfung statt Symbolpolitik,
  • den Schutz der Menschenwürde aller Menschen – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status.

Eine Stadt beweist ihre Stärke nicht dadurch, dass sie die Ärmsten verdrängt, sondern dadurch, dass sie ihnen Perspektiven eröffnet.

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Ende Juni fasste der Gemeinderat der Stadt Bruck an der Mur den Beschluss, als erste steirische Stadt ein sektorales Bettelverbot einzuführen. | Foto: Stadt Bruck
Der Hauptplatz und angrenzende Gassen in Bruck an der Mur sind seit 1. August von einem sektoralen Bettelverbot betroffen. | Foto: Marusa Puhek
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