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Pro Produktionsstandort Österreich – die Industrie fordert Reformen

Per Gesetz wäre eine flexiblere Arbeitszeit möglich. Dagegen stellt sich jedoch der Kollektivvertrag. | Foto: KK

Nur ein flexibler Arbeitsplatz ist ein sicherer Arbeitsplatz!

Als die Mitarbeiter eines Industriebetriebes ihre Arbeit an einer Baustelle in einem anderen Bundesland nach 9 Stunden beendet hatten und noch am Donnerstagabend zwecks Verlängerung des Wochenendes heimfahren wollten, mussten sie auf halber Strecke übernachten.

Mehr als 10 Stunden Arbeit ist unzulässig

Der Grund: sie hatten die 10-Stunden-Grenze der Arbeitszeit erreicht. Somit mussten die Mitarbeiter gegen ihren Willen eine Nacht von ihrer Familie getrennt verbringen.
Ein extremes Beispiel? Keineswegs. Es ist nur eines von vielen zum Thema Arbeitszeitregulierung, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in ihrer Ausübung massiv beeinflusst.
„Grundsätzlich würde das Gesetz selbst einiges an Spielraum in Bezug auf die Arbeitszeit zulassen. Woran es scheitert, sind die Kollektivverträge. Sie schränken diesen Freiraum wieder massiv ein“, kritisiert Hans Höllwart, Obmannstellvertreter der Sparte Industrie der WKO Steiermark. „Dadurch ergeben sich für die Unternehmen oft nur mehr sehr wenige Gestaltungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene.“

Unternehmer kennen ihre Betriebe am besten

Eine Folge davon: Unternehmen können in wirtschaftlich „guten“ Zeiten Zusatzaufträge nicht annehmen, weil ihre Mitarbeiter nicht mehr arbeiten dürfen. In „schlechten“ Zeiten müssen diese beschäftigt werden, auch wenn es die Auftragslage eigentlich nicht zulässt. „Wir fordern eine Ermächtigung für Unternehmen, die Verteilung der Arbeitszeit innerbetrieblich selbst zu vereinbaren! Natürlich nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Warum sollen die Sozialpartner über kollektivvertragliche Regelungen entscheiden, wenn das Unternehmen selbst doch am besten über den Zyklus seiner Aufträge Bescheid weiß? Das ist nicht nur kontraproduktiv, sondern auch unsinnig!“

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