Verkehrsunfall
Mit Sommerreifen ins Rutschen gekommen
Trotz Winterreifenpflicht gibt es immer noch Fahrer, die auch bei Schnee nicht richtig ausgerüstet unterwegs sind. Heute früh kam es deshalb in St. Georgen zu einem Unfall.
ST. GEORGEN. Am frühen Morgen des 11. Februar kam ein 47-jährige Lenker im Kreisverkehr Lamprechtshausener Straße (B 156)/ St. Georgener Landesstraße (L205) ins Rutschen und prallte in ein Verkehrszeichen. Im Zuge der Unfallaufnahme konnte die Polizeistreife die montierten Sommerreifen am Pkw wahrnehmen. Ein durchgeführter Alkotest verlief negativ. Der Deutsche wird bei der Behörde angezeigt. Für die Dauer der Bergungsmaßnahmen mussten die Fahrstreifen in Richtung Lamprechtshausen komplett gesperrt werden.
Info zur Winterreifenpflicht:
Die Polizei erinnert an die Winterreifenpflicht: Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen (Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen), wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist. Ganzjahresreifen dürfen daher nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben.
Ein Spezialreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "ET", "ML" oder "MPT" trägt.
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