Geflügelpest in Salzburg
Stallpflicht wegen tödlichem Virus für Vögel
Das Jahr ist nur wenige Tage alt, aber es beginnt mit einer Stallpflicht für Hühner im Flachgau und der Stadt Salzburg. Der Grund dafür: seit Jahresende 2022 wurden bei mehreren Wildvögeln in Wien und Niederösterreich Fälle der Geflügelpest festgestellt.
FLACHGAU/SALZBURG. Das Gesundheitsministerium will diese Maßnahme aus Sicherheitsgründen in den nächsten Tagen verordnen. Für 16 Gemeinden im Flachgau und der Landeshauptstadt soll in den kommenden Tagen eine Stallpflicht ergehen.
Ebenfalls soll eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums, in Regionen mit erhöhtem Geflügelpestrisiko erlassen werden, die eine Stallpflicht für alle Betriebe und Hobbyhaltungen über 50 Tiere vorsieht. In diesem Fall muss das Geflügel bis auf Weiteres in geschlossenen -zumindest überdachten- Stallungen gehalten werden.
16 Flachgauer Gemeinden und Mozartstadt betroffen
Der Landesveterinärdirektor Josef Schöchl informiert vorab, dass die Stallpflicht wahrscheinlich die Gemeinden St. Georgen bei Salzburg, Bürmoos, Lamprechtshausen, Dorfbeuern, Nußdorf am Haunsberg, Berndorf bei Salzburg, Seeham, Mattsee, Obertrum am See, Göming, Oberndorf bei Salzburg, Anthering, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen und die Stadt Salzburg betreffen werde.
"Alle Geflügelhalter im Bundesland Salzburg, insbesondere jene in der Nähe von Freigewässern, werden von uns auf die erhöhte Gefahrenlage hingewiesen. Wir empfehlen dringend die Einhaltung der nach der Geflügelpestverordnung bekannten allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen" Josef Schöchl
Sicherheitsmaßnahmen bei Geflügelpest beachten
In den betroffenen Gebieten sollten direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln verhindert werden, etwa durch eine Fütterung in Stall oder keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung.
Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben einen tierärztlichen Rat einholen. Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden.
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