Wegen Kompostieranlage
Verzögerung beim Ausbau des Klinikums Freistadt
Ende 2022 verkündeten die OÖ Gesundheitsholding (OÖG) und das Land Oberösterreich, dass das Klinikum Freistadt bis 2029 massiv ausgebaut werde. Investitionssumme: 28 Millionen Euro. Doch jetzt kommt es zu einer Verzögerung – wegen einer nahe gelegenen Kompostieranlage.
FREISTADT. Das Grundstück, auf dem die Erweiterung – unter anderem geht es um den Neubau des OP-Bereichs und der Intensivstation – erfolgen soll, befindet sich derzeit noch im Eigentum der Landesimmobiliengesellschaft und muss erst umgewidmet werden. "Entgegen aller bisher mit den relevanten Entscheidungsträgern der Stadtgemeine Freistadt erörterten und abgestimmten Annahmen dürfte es aber im Rahmen dieses Widmungsverfahrens, bei dem wir selbst keine Parteienstellung haben, nicht zu einer entsprechenden Umwidmung kommen, die wir für einen Spitalszubau benötigen", heißt es in einem Schreiben, mit dem sich die Kollegiale Führung am Donnerstag, 17. August, an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Klinikums Freistadt wandte.
Passende Widmung ist Voraussetzung für Kauf
Im Zuge des laufenden Widmungsverfahrens hat ein Sachverständiger aus Sicht der Luftreinhaltung eine eindeutig negative Stellungnahme abgegeben. Selbst bei positiver Beurteilung durch die Stadtgemeinde Freistadt sei es möglich, dass die Entscheidung letztendlich nicht zu Gunsten der OÖG ausfalle. Als Problem stellen sich jene Emissionen dar, die von der nur rund 100 Meter entfernten Kompostieranlage, die vom "Fuchsenbauern" betrieben wird, verursacht werden. Eine ordnungsgemäße Widmung ist für die OÖG allerdings Voraussetzung für den Kauf der Liegenschaft.
Alternativen in Vorbereitung
„Unabhängig davon, dass das eingeleitete Widmungsverfahren jedenfalls bis zur definitiven Entscheidung fortgesetzt wird, bereiten wir uns auf eine Umplanung und Alternativen vor, denn wir halten unumstößlich an der Umsetzung des Masterplans für unser Klinikum Freistadt fest", betont OÖG-Geschäftsführer Karl Lehner. "Wir werden daher die Zeit bis zur endgültigen Widmungsentscheidung für eine zusätzliche und parallele Durchführung einer Studie nutzen, bei der die Umsetzung des Raum- und Funktionsprogrammes und aller geplanter Maßnahmen am eigenen Grund geprüft wird." Dazu erfolge die Beauftragung der bereits bestellten Fachplaner, um vergaberechtlich sicher und schnell agieren zu können. "Wir erwarten einen Abschluss dieser Studie innerhalb von sechs Monaten, um jedenfalls noch vor dem Ende des Verfahrens zur Widmung eine umsetzbare Option zu haben, bei der alle Ziele und Vorgaben des Masterplanes realisiert werden können."
Akutgeriatrie nicht betroffen
Das Projekt zur Umsetzung der Akutgeriatrie und Remobilisation sowie die Errichtung der geplanten Palliativbetten sind von den möglicherweise erforderlichen Planungsänderungen nicht betroffen. Der erforderliche Zubau für den neuen MRT steht ebenfalls außer Frage. Die Planungen und Abstimmungen dafür liegen laut OÖG im Zeitplan.
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