Gefahren, Strafen, Voraussetzungen
Feuerwerke – schön, aber gefährlich
Experten der Firma Pyrolex Feuerwerke in Heiligenberg und der BH Grieskirchen & Eferding informieren über Gefahren und Strafen von Feuerwerken und deren Verwendung. Außerdem teilen sie interessante Tipps und Tricks für einen gelungenen Jahreswechsel.
GRIESKIRCHEN UND EFERDING. Raclette essen, mit Sekt anstoßen und der Donauwalzer gehören genau so zur Silvesternacht wie das Raketenschießen. Doch was viele nicht bedenken, sind die Gefahren und Strafen, welche von einem falsch bedienten Feuerwerk ausgehen können. Dazu haben Pyrotechniker Alexander Humer von der Firma Pyrolex Feuerwerke in Heiligenberg und Peter Waldhör von der Bezirkshauptmannschaft (BH) Grieskirchen & Eferding aufgeklärt.
Auf was muss ich achten?
In Österreich darf nur geprüfte Ware verkauft werden. Um der Norm zu entsprechen, müssen pyrotechnische Gegenstände einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen etwa:
- CE-Kennzeichen
- Name und Adresse des Herstellers
- Typ, Kategorie und Registrierungsnummer des Gegenstandes
- Gebrauchsanweisung
- Nettoexplosivstoffmenge
- Mindestalter
„Sollten diese Merkmale nicht vollständig und nicht in deutscher Sprache vorhanden sein, kann davon ausgegangen werden, dass der Feuerwerkskörper nicht nach Norm geprüft wurde und somit ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellt. Leider passieren immer wieder zum Jahreswechsel teils schwere bis tödliche Unfälle mit ungeprüften, illegal importiertem Feuerwerk“, warnt Pyrotechniker Alexander Humer. Pyrotechnische Artikel können auch online bestellt werden, jedoch gilt in Österreich ein generelles Versandhandelsverbot bei Pyrotechnik. Nur eine Zustellung oder Übergabe durch den Händler persönlich ist davon ausgenommen.
Vorraussetzungen für den Kauf und die Verwendung
Es gelten – je nach Gefährlichkeit – unterschiedliche Altersbeschränkungen und weitere Voraussetzungen, die der Händler beim Feuerwerkskauf kontrolliert: Feuerwerkskörper und Silvesterknaller werden in vier Kategorien unterteilt. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind in geschlossenen Räumen erlaubt, da nur sehr geringe Gefahr davon ausgeht. Sie sind schon ab zwölf Jahren zugelassen. Dies wären beispielsweise Wunderkerzen, Knallbonbons oder ein Tischfeuerwerk. Zur Kategorie F2 zählen jene Feuerwerke, welche man normalerweise beim Händler oder am Feuerwerksstand erwerben kann. Diese sind nur zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen und dürfen von Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren entzündet werden. Dazu zählen Schweizer Kracher, Knallfrösche oder Batteriefeuerwerke. Grundsätzlich ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten. Der Bürgermeister kann aber mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen. Von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 und F4 geht mittlere bis große Gefahr aus. Diese werden aber auch nicht für den normalen Konsumenten produziert. „Für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 gelten außer den Altersbestimmungen keine Voraussetzungen. Für die Kategorien F3 und F4 wird eine Bewilligung von der Bezirkshauptmannschaft für den Besitz und die Verwendung benötigt – diese wird nur an Personen erteilt welche einen Pyrotechnikerausweis besitzen“, so Peter Waldhör, von der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen & Eferding.
Strafen beim Verstoß
Beim Verstoß gegen diese und andere Bestimmungen treten Strafen von unterschiedlichem Ausmaß in Kraft. Sicher ist: Es drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu sechs Wochen für Händler und Benutzer bei Missachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Tipps, damit am Ende noch alle Finger dran sind
Experte Humer informiert: „Wird ein Feuerwerk gemäß dessen Gebrauchsanweisung auf der Verpackung verwendet, geht während des Abbrennens keine Gefahr für Mensch und Umwelt aus. Viele Produkte sind nach wie vor durch reine Handarbeit hergestellt, es ist zwar sehr selten, aber Produktfehler können passieren. Diesbezüglich gilt es für jeden Gegenstand den vorgeschrieben Mindestsicherheitsabstand einzuhalten.“ Am besten den Sicherheitsabstand verdoppeln; ist nackenschonend und schöner anzusehen.
Humer verrät Tipps und Hinweise für ein sachgemäßes Abbrennen von Silvesterfeuerwerk:
- Batterien und Feuerwerksboxen auf festen Untergrund stellen und gegen Kippen sichern. Durch den Rückstoß können diese bei zu geringer Standfestigkeit umfallen.
- Raketen aus einem stabilen entgrateten Rohr zünden. Bei Raketen reicht die Sektflasche oft nicht aus, was zu einem unkontrollierten Aufstieg führt. Nebenbei kann auch die Flasche kippen.
- Bodenfeuerwerk wie Knaller, Fontänen und Vulkane nie in Richtung Zuschauer platzieren oder werfen
- Sollte ein Feuerwerkskörper nicht ordnungsgemäß funktionieren oder am Boden stehen bleiben, nicht unmittelbar danach nähern. Mindestens 15 Minuten warten oder erst am nächsten Tag ordnungsgemäß entsorgen. (Viele Batterien verfügen oft über eine Reserve- bzw. Ersatzzündschnur, damit kann diese nach den 15 Minuten ein zweites Mal entfacht werden.)
Die richtige Entsorgung
Abgebrannte pyrotechnische Gegenstände können normal im Restmüll entsorgt werden, da diese keine Gefahr darstellten. „Bei Verdacht auf fehlerhafte Feuerwerke, also „Blindgänger“, vor der Entsorgung zuerst in Wasser einweichen und somit unschädlich machen“, rät Humer. Nach Vereinbarung können diese auch beim Händler zurückgegeben werden. „Der Umwelt zuliebe am nächsten Tag restliche Abfälle sammeln und entsorgen“.
Feuerwerk und Umwelt – verträgt sich das?
Falsche Angaben und Behauptungen im Netz oder Zeitungen, die die Leidenschaft, die Feuerkunst und das Handwerk in ein schlechtes Licht rücken sind mittlerweile jährlich das größte Problem für Pyrotechniker. „Wir, die gewerblichen Pyrotechniker, sind uns der Bedeutung des Ökosystems sehr bewusst und wir verzichten daher bereits seit Jahren wohlweislich auf etwaige Kunststoffteile im Verkauf von Feuerwerksartikeln und bei allen professionell durchgeführten Feuerwerken.“, sagt Humer zum Abschluss.
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