Fall vor Gericht
Nach Arbeitsunfall entzog man Pflegegeld – AK holte es zurück
- Der Mann hat seither Darm- und Blasenstörungen und ist auf den Rollstuhl angewiesen - trotzdem strich ihm die Versicherung das Geld.
- Foto: Michael Thallinger, MTMedien
- hochgeladen von Magdalena Wimmer
Nach einem schweren Arbeitsunfall verlor ein 40-Jähriger aus dem Bezirk Grieskirchen trotz erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen seinen Anspruch auf Pflegegeld. Erst als die Arbeiterkammer Oberösterreich vor Gericht ging, erhielt er wieder eine Pflegegeldeinstufung.
BEZIRK GRIESKIRCHEN. Der Mann erlitt einen Wirbelbruch und ist seither auf einen Rollstuhl angewiesen. Als weitere Folge leidet er an Darm- und Blasenstörungen und lebt mit einem künstlichen Darmausgang. Nur mithilfe einer Gehhilfe kann er kurze Strecken zurücklegen. Nach einer neuerlichen Begutachtung entzog die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) dem Mann dennoch das Pflegegeld.
Fall landete vor Gericht
Er wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer (AK) Grieskirchen. Diese unterstützte ihn rechtlich und brachte den Fall vor Gericht. Das Gericht sprach dem Betroffenen rückwirkend Pflegegeld der Stufe 3 zu.
„Einmal mehr musste eine falsche Pflegegeldeinstufung vom Gericht korrigiert werden. Das zeigt den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf auf“
, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
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