Arbeiterkammer OÖ
Schwerer Betrug in Eferdinger Wirtshaus
Ein dreister Betrug wurde nun dem Arbeitsgeber eines Lokals im Bezirk Eferding zum Verhängnis. Die Arbeiterkammer ging für das Opfer vor Gericht.
BEZIRK EFERDING. Der Medienservice der Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) offenbarte am 14. Dezember folgende Meldung: Eine aus der Ukraine stammende Frau hat einen Sommer lang in einem Eferdinger Lokal als Küchenhilfe gearbeitet. Dass sie kaum Deutsch konnte und somit auch ihre Rechte nicht kannte, hat der Wirt schamlos ausgenutzt. Er ließ sie eine Reihe an Dokumenten unterschreiben und erklärte ihr, dass dies zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses so üblich wäre. In Wirklichkeit meldete er sie nie bei der Sozialversicherung an – eines der unterschriebenen Dokumente war stattdessen eine Gewerbeanmeldung für das Restaurant. Ohne ihr Wissen wurde die Frau auf Papier zur Arbeitgeberin in dem Betrieb erklärt – der eigentliche Arbeitgeber blieb außen vor. Da die Frau nicht wusste, wie viel Gehalt ihr zustand, gab sie sich mit 1.800 Euro zufrieden. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses kehrte sie in die Ukraine zurück.
Böse Überraschung
Als sie zwei Jahre später wieder nach Österreich reiste, erwartete sie bereits eine böse Überraschung: Da sie als Betreiberin des Lokals galt, erhielt sie von der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) Vorschreibungen für ihre Gewerbeanmeldung, von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge der anderen Beschäftigten des Restaurants und von der Energie AG die Stromrechnung für den Betrieb des Lokals. Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer um Hilfe. Diese stellte fest, dass die untergejubelte Gewerbeanmeldung nichtig war und sie obendrein auch noch zu wenig Lohn für die geleistete Arbeit ausbezahlt bekam.
Arbeitgeber bestritt Ansprüche
Da der Arbeitgeber sämtliche Ansprüche bestritt, ging die AK für die Frau vor Gericht: Die angebliche Gewerbeanmeldung wurde für ungültig erklärt und die Ukrainerin bekam 1.200 Euro brutto an offenem Lohn nachbezahlt. Die SVA zog den Exekutionsantrag über 512,82 Euro an offenen Sozialversicherungsbeiträgen zurück und die ÖGK zahlte die von der Ukrainerin bereits eingehobenen Sozialversicherungsbeiträge für die anderen Mitarbeiter des Lokals in der Höhe von 2.760,69 Euro zurück. In Summe konnten für die Frau fast 4.500 Euro erkämpft werden. Das Lokal ist mittlerweile wegen Insolvenz des Eigentümers geschlossen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.