Ampelstatus „Orange“
Corona-Maßnahmen im Bezirk Güssing geplant
Zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 plant die Bezirkshauptmannschaft Güssing die Verordnung zusätzlicher, speziell an die aktuelle epidemiologische Situation angepasste Maßnahmen.
Im Bezirk Güssing sind voraussichtlich ab Mittwoch, dem 14. Oktober, Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit mehr als 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 500 Personen im Freiluftbereich untersagt.
Regelungen für Sportveranstaltungen
Bei Sportveranstaltungen gilt zusätzlich: Der Gastronomiebereich muss mit Spielende geschlossen werden. Außerdem darf der Kantinenbereich von kantinenfremden Personen nicht betreten werden, das heißt, der Verkauf und die Ausgabe von Speisen und Getränken ist nur über eine Ausgabestelle erlaubt.
Die Exekutive wird die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß den Strafbestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes geahndet.
Im Bezirk Güssing gibt es mit Stand heute (9. Oktober) 32 mit dem Coronavirus infizierte Personen. Die Verordnung tritt voraussichtlich am 14.10.2020 in Kraft.
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