AK Tirol klagt Hall AG
Hall AG kündigt mit Ende April Stromverträge

Die Hall-AG-Geschäftsführung erklärte dem Gemeinderat die aktuelle Situation. | Foto: Kendlbacher
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Die Hall AG kündigt mit Stichtag 30. April ihre Stromkunden aufgrund von Rechtsunsicherheit rund um die Strompreiserhöhungen und bietet neue Jahresverträge.

HALL. Die Ereignisse rund um den lokalen Energieanbieter Hall AG überschlagen sich. Aufgrund von Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Strompreiserhöhungen samt Klage der Tiroler Arbeiterkammer wird die Hall AG nun die bestehenden Verträge mit ihren rund 19.000 Stromkunden auflösen und bietet dazu nun ein günstigeres Angebot an. Mit Ende April haben die Kunden acht Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Zuvor hatte die Hall AG einen Investitionsstopp im Bereich des Fernwärmeausbaus in den Gemeinden Absam, Mils und zahlreichen Umlandgemeinden angekündigt.

Neue Verträge für Kunden

Bei der jüngsten Haller Gemeinderatssitzung informierte die Hall-AG-Geschäftsführung über die aktuelle Situation und kündigte an, dass den Stromkunden gekündigt wird und ein neues Angebot vorgeschlagen wird. Davon betroffen sind rund 19.000 Haushalte und Businesskunden. „Die derzeitige Situation ist alles andere als erfreulich für die Hall AG, weil wir durch die Klagsdrohung in einer Situation sind, die de facto eine Handlungsunfähigkeit begründet. Deshalb sind wir auf die Finanzierungsbremse gestiegen und haben den Fernwärmeausbau, aber auch Investitionen im Strom- und Wasserleitungsnetz gestoppt. Wenn uns die AK klagen wird, kann es bis zur letzten Entscheidung doch Jahre in Anspruch nehmen und aus dem Grund wäre hier eine Handlungsunfähigkeit durchaus über Jahre hinweg gegeben", so Artur Egger von der Hall AG. Aus diesem Grund hat die Hall AG entschieden, ihren Bestandskunden per 30. April 2023 zu kündigen und ein neues Angebot mit 1. Juli 2023 anzubieten. „Das ist die einzige Möglichkeit, wie man aus dieser Situation herauskommt. Es wird dazu kommen, dass dieses neue Produkt mit einer Bindefrist von einem Jahr unterlegt wird. Der neue Vertrag wird mit einer schriftlichen Annahme zustande kommen und dann ist die Rechtssicherheit wieder hergestellt", so Egger. Im Laufe des Monats April wird ein Kündigungsschreiben des derzeitigen Energieliefervertrages übermittelt und gleichzeitig ein neues Angebot unterbreitet, das um 22 % unter den derzeitigen Preisen liegen wird. Die mögliche Preisreduktion resultiert dabei aus den veränderten Marktbedingungen und nicht aus anderen Gründen, heißt es auf der Homepage der Hall AG.

Klage eingebracht

Über den Verein für Konsumenteninformation hat die AK Tirol nun Klage gegen den Energieanbieter HALL AG eingereicht. Indessen soll das Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck dafür sorgen, dass die Hall AG ihre Preisgestaltung offenlegt, damit nachvollzogen werden kann, wie es zu Strompreissteigerungen von teilweise über 100 Prozent kommen konnte. „Es gibt hier zahlreiche Fragen, denen das Gericht jetzt nachgehen muss. Für uns ist der Fall jedoch klar: Die Informationsschreiben der Hall AG zu den Preisänderungen sind weder transparent noch verständlich und widersprechen klar den gesetzlichen Vorgaben. Das geht aus dem in Auftrag gegebenen Gutachten hervor“, so AK-Präsident Erwin Zangerl. Weitere Stromanbieter wurden in der Zwischenzeit abgemahnt – reagieren diese nicht, steht auch ihnen eine Klage bevor. Vonseiten der Hall AG stößt die Ansicht der Arbeiterkammer auf völliges Unverständnis: „Der Grund für die notwendigen Preiserhöhungen wurde in den Kundeninformationsschreiben klar formuliert und dargelegt. Somit wurde aus Sicht der Hall AG das gesetzliche Informations- und Transparenzgebot vollumfänglich eingehalten“, heißt es. „Es muss klar und transparent nachvollziehbar sein, wie das Unternehmen auf seine Strompreise kommt. Bei den Informationen der Hall AG ist das aus unserer Sicht in keinster Weise gegeben. Einfach zu sagen, dass die Börsenpreise stark gestiegen sind, reicht nicht. Es wird zudem weder dargelegt, um welche Börsenpreise es sich handelt noch auf welchem Strommarkt die Beschaffung erfolgt“, so Zangerl abschließend.

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