Bezirkshauptstadt Hartberg
Leitfaden für Stadtentwicklung
Das Räumliche Leitbild für Hartberg wurde der Bevölkerung vorgestellt.
HARTBERG. In der Sitzung am 22. Dezember 2021 beschloss der Hartberger Gemeinderat einstimmig das örtliche Entwicklungskonzept um ein räumliches Leitbild und ein Sachbereichskonzept Energie zu ergänzen. Die Maßnahmen, für die das Ziviltechnikerbüro Heigl Consulting aus Graz verantwortlich zeichnet, wurden im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Stadtwerke-Hartberghalle der Bevölkerung vorgestellt.
Inhalte der Maßnahmen
Das räumliche Leitbild beschäftigt sich mit der künftigen Stadtgestaltung, für alle Nutzungsarten (z.B. Bauland, Freiland, Verkehrsflächen) werden der Gebietscharakter sowie Grundsätze zur Bebauungsweise und zur Gestaltung von Freiräumen festgelegt.
Mit dem Sachbereichskonzept Energie wird die Raumplanung den zukünftigen Klimaschutzzielen von Bund und Europäischer Union angepasst. Kernpunkte sind dabei die Beheizung der Gebäude mit Erneuerbarer Energie, klimaschonende Mobilität und der sinnvolle Ausbau erneuerbarer Energieträger.
Konkret geplant …
Vorgestellt wurden die Maßnahmen von Katharina Ackerl und Christian Müller vom Büro Heigl. Im Bereich des räumlichen Leitbildes geht es unter anderem um die Erhaltung bestehender Kulturlandschaft (z.B. Naturraum Hartberger Gmoos), ein zeitgemäßes Nutzungskonzept für die Altstadt sowie den Schutz und die Erhaltung qualitätsvoller Architektur.
Das Sachbereichskonzept Energie beinhaltet zum Beispiel den weiteren Ausbau der Nah- und Fernwärme sowie die Lenkung der baulichen Entwicklung auf Standorte mit optimalen Voraussetzungen für eine energiesparende Mobilität.
Weitere Vorgangsweise
„Mit diesem Leitfaden wollen wir Hartberg weiterhin gut in die Zukunft entwickeln“, so Bgm. Marcus Martschitsch. Der Entwurf für das für die neue Verordnung liegt bis 17. März im Rathaus Hartberg (Bauamt) auf, jeder Bürger hat bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit einen Einwand bekannt zu geben, der im Gemeinderat behandelt werden muss. Danach erfolgt der Endbeschluss und eine Prüfung durch die Landesregierung. Mit einer Genehmigung ist im Laufe des Jahres zu rechnen.
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