Denkmalschutz
Gemeinde Rietz reißt ohne Genehmigung Brunnen ab

Eigentlich geht der Krug solange zum Brunnen, bis er bricht. In Rietz ging das Match dieses Mal anders aus, wie dieses Foto beweist. | Foto: Agnes Dorn
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  • Eigentlich geht der Krug solange zum Brunnen, bis er bricht. In Rietz ging das Match dieses Mal anders aus, wie dieses Foto beweist.
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Der Rietzer Bürgermeister ließ ohne Bescheid einen denkmalgeschützten Brunnen abtragen.

RIETZ. In Rietz stand bis vor kurzem bei der Kreuzkirche in Unterdorf ein denkmalgeschützter Brunnen aus dem Jahr 1877. Bürgermeister Gerhard Krug ließ nun den Brunnen abtragen, da wenige Meter weiter eine neue Brücke errichtet wird und der Brunnen laut Krug "im Weg" sei. Doch der Dorfchef wäre per Gesetz verpflichtet gewesen, sich eine Genehmigung vom Bundesdenkmalamt zu holen.

Das habe er "übersehen", rechtfertigt sich Krug. Doch ohne Veränderungsbescheid dürfen denkmalgeschützte Objekte nicht verändert und schon gar nicht abgerissen werden. "Der Abbau ist bei uns weder beantragt noch angezeigt worden. Er ist demnach gegen das Gesetz erfolgt", erklärt Michaela Frick vom Bundesdenkmalamt. Sie sei schon vom Land Tirol über den illegalen Abbau informiert worden und werde nun den Bürgermeister um eine Stellungnahme bitten, so Frick weiter. "Ich hoffe nicht, dass es zu einem Strafverfahren kommt. Wir werden versuchen, mit dem Bürgermeister eine Lösung zu finden", gibt sie sich gesprächsbereit.

Der denkmalgeschützte Brunnen in Unterdorf liegt nun nach illegalem Abbau im Gemeindebauhof. | Foto: Agnes Dorn
  • Der denkmalgeschützte Brunnen in Unterdorf liegt nun nach illegalem Abbau im Gemeindebauhof.
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Einen Wiederaufbau wollte der Dorfchef indes noch nicht versprechen: "Wir bauen jetzt erst einmal die Brücke und dann schauen wir, was mit dem besagten Brunnen passiert." Der sei nämlich kaputt und außerdem auf zwei verschiedenen Parzellen gestanden. Für den geplanten Brückenbau werden nun die Arbeiten an den Bestbieter vergeben. Die dafür veranschlagten 107.000 Euro sind Teil jenes 8,7 Millionen Euro Budgets, das in derselben Sitzung, ebenso wie die Jahresrechnung 2022 ohne die Stimmen der Opposition, beschlossen wurde.

Höchstzulässige Wohnnutzfläche

Einem Bauwerber, der ein Mehrgenerationenhaus errichten wollte, machte der Gemeinderat einen Strich durch die Rechnung, indem er auf der im Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROK) fixierten Höchstwohnnutzfläche von 300m2 bestand. Stefan Mair von der Opposition kritisiert, dass die Gemeinde nicht auf diese hingewiesen hätte. Doch auch Bauamtsleiter Andreas Seiwald wurde erst im Zuge dieses Projekts auf diese, das gesamte Gemeindegebiet betreffenden und seit 2021 rechtskräftigen Vorschreibung aufmerksam gemacht.

Krug dagegen betont, dass der Planer selbst das ÖROK angefordert habe und demnach über diese Obergrenze informiert gewesen sei. Eine Möglichkeit wäre nun, das Grundstück zu teilen und die Wohnnutzfläche auf zwei Parzellen aufzuteilen.

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