Keine Einladung für Schöpf zu der Agrar-Info-Sitzung?

Ernst_Schöpf | Foto: Foto: Geisler
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Raggl und Hechenberger sprachen zu Agrargemeinschaftsvertretern

Einen Infoabend zum Thema Agrar-Urteil des Verfassungsgerichtshofes hielten Landwirtschaftskammer und Bauernbund in Mils ab. Über 100 Verantwortungsträger aus den Oberländer Agrargemeinschaften kamen. Der Söldener Bgm. Ernst Schöpf, selbst Agrarobmann, wäre auch gern gekommen, erhielt aber keine Einladung.

MILS (mg). Wenige Tage nachdem die Infoveranstaltung ohne ihn stattfand, wundert sich der Söldener Bgm. Ernst Schöpf: Es ist relativ eigenartig, dass hier eine Form der selektiven Einladung vorherrscht. Ich bin nun mal Agrargemeinschaftsobmann in Sölden.

Vor allem wollte er nicht auf den Putz hauen, sondern wäre neugierig gewesen, welche Fragen behandelt wurden. Dass hinter der Nichteinladung System steckt, daran glaubt Schöpf schon. Denn nach der ersten Veranstaltung in Imst zum Thema Agrargemeinschaften, sei er aus dem Verteiler gestrichen worden, davor erhielt er schon Mitteilungen zum Thema Agrargemeinschaften.

Bauernbunddirektor Peter Raggl sieht sie Sache naturgemäß anders: Schöpf wurde sicher bewusst nicht ferngehalten. Die Kammer hat einen Adressensatz von der Agrarbehörde mit den Gemeindeguts-Agrargemeinschaften. Offenbar handelt es sich in Sölden um keine dieser Art. Für eine gemeinsame Information von Bauernbund und Gemeindeverband (und damit auch Ernst Schöpf) zeigt sich Raggl allerdings offen.

Zur Sache
Steixner verdreht VfGH-Erkenntnis

Neben der Nichtberücksichtigung zur Agrar-Diskussion in Mils stoßen Bgm. Ernst Schöpf Aussagen von LH-Stv. Toni Steixner zum Thema bitter auf. Dieser schrieb in einem Kommentar ... Der VfGH hat festgestellt, dass der Substanznutzen am Gemeindegut den Gemeinden zusteht, gleichzeitig wird aber die Rechtmäßigkeit der Übertragung des Eigentums an die Agrargemeinschaften bestätigt....

Für Schöpf sind solche Aussagen ein Verdrehen der Tatsachen, denn der VfGH stellt in seinem Urteil fest, dass die erfolgte Übertragung des Gemeindegutes in das Eigentum von Agrargemeinschaften offenkundig verfassungswidrig war.

Verdammt dreist und dumm
Damit verdreht Steixner das VfGH-Erkenntnis ins Gegenteil. Das ist verdammt dreist und wohl auch dumm. Hier sollte sich niemand mehr über einen Misstrauensantrag gegen LHStv. Toni Steixner wundern, so Schöpf.

Ernst_Schöpf | Foto: Foto: Geisler
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