Kommentar: Hasspostings sind kein Kavaliersdelikt

Vergangene Woche wurde ein 33-jähriger Innsbrucker wegen hasserfüllter Facebook-Postings, auch mit nationalsozialistischem Gedankengut, nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt. Und damit haben die Geschworenen aufgezeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Und es ist dringend notwendig, dass den Radikalpostern das Handwerk gelegt wird. Morddrohungen, Verhetzung, Aufrufe zu Massenmorden, Drohungen gegen die politisch Verantwortlichen oder liberalen Journalisten sind zurzeit in sozialen Netzwerken an der Tagesordnung. Das Urteil in Innsbruck zeigt deutlich die Konsequenzen auf, Drohungen und Verhetzung sind auf Facebook und Co. kein Kavaliersdelikt. Immerhin sind bis zu zehn Jahren Haft möglich. Darum ist dieses Urteil ein richtiges Zeichen – gegen Gewaltaufrufe und Drohungen im Netz.

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