Berufskrankheiten
Krank durch den Beruf
Im Jahr 2018 wurden vom größten Unfallversicherungsträger – der AUVA – 1.140 Berufskrankheiten anerkannt, also solche Erkrankungen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sind.
ÖSTERREICH. Mit 56,1 Prozent entfällt der größte Teil auf durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit. „Lärmexponierte Arbeitnehmer müssen regelmäßig untersucht werden“, unterstreicht Piero Lercher, Arbeitsmediziner in Wien. Bei einer dauerhaften Lärmbelastung ab 85 Dezibel kann es zu einer bleibenden Hörstörung kommen. Arbeitgeber müssen für entsprechende präventive Lärmschutzmaßnahmen sorgen. Ist das nicht in ausreichender Form möglich, kommt eine individuelle Schutzausrüstung zum Einsatz. „Optimal sind ein Kapselgehörschutz bzw. eine Otoplastik, also ein persönlich angepasster Gehörschutz“, so Lercher.
Gereizte Lunge
Die Lunge stellt ebenfalls ein Organ dar, das anfällig für Berufskrankheiten ist. Zu jenen zählen etwa Tumoren, allergisches Asthma oder Erkrankungen durch chemisch reizende Stoffe. Berufsbedingtes Asthma kann z. B. durch die Arbeit mit Chlor, Bleich- oder Desinfektionsmitteln sowie durch Staub von Mehl oder Tieren ausgelöst werden.
Rechtzeitig melden
„Für die Früherkennung berufsbedingter Erkrankungen sind häufig detektivischer Spürsinn und eine ausgeprägte Kombinationsgabe notwendig“, berichtet Lercher aus der Praxis. Die Unfallversicherungsträger müssen jedenfalls rechtzeitig verständigt werden, um bei drohender Berufskrankheit gezielte Präventionsmaßnahmen einleiten und finanzieren zu können. Die ärztlichen Untersuchungen müssen vorgenommen werden, noch bevor die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden muss. Nur so kann die Wirkung von Arbeitseinflüssen direkt oder im Vergleich zu arbeitsfreien Tagen erhoben werden.
Hier können Sie mehr zum Thema Schwerhörigkeit lesen.
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