Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), soziale Auswirkungen und dauerhafte Entsorgung von Unterhaltsverpflichteten

Die Familien- und Vätervereinigung studiert seit Einführung, die gesellschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Es wurden Studien und Projekte der ASB Schuldnerberatung, des Schuldnerhilfswerk Graz, der AK Ober- und Niederösterreich begutachtet und die jüngsten Erkenntnisse der Innsbrucker Wirtschaftsforschung GAW beurteilt und eigene Umfragen durchgeführt, sowie Datenmaterial der Statistik Austria berücksichtigt.

Wie wir feststellen mussten, werden immer wieder realitätsfremde einzelne Fallbeispiele in Informationsbroschüren angeführt, jedoch wird die große Gruppe von Unterhaltsverpflichteten bewusst ausgeklammert. Dies betrifft in Österreich rund 37% der Trennungsväter, in Einzelfällen auch Trennungsmütter.

Wie die Dachorganisation der Schuldnerberatung festgestellt hat, liegt die Grenze für eine soziale Teilnahme an der Gesellschaft bei € 1.203,00. Die Armutsgrenze bei € 951,00 und die gebilligte BMS bei € 772,00. Unterhaltsschuldner werden in der Regel bis auf 75% der BMS exekutiert. Dies entspricht € 579,00.Wie wir feststellen konnten, sind von letzteren bereits 26% der Trennungsväter betroffen. Auf besondern Beschluss des Pflegschaftsgerichtes auch darunter. In herangetragenen Fällen verbleiben teilweise nur mehr € 289,50. Dies ist das absolute zu verbleibende Existenzminimum gemäß der österreichischen Exekutionsordnung (EO).

Die AKNÖ bestätigt, in einer APA-Aussendung dass vor allem AlleinerzieherInnen in den Genuss der Bedarfsorientierten Mindestsicherung kommen: "Die Zahlen zeigen eines: Armut ist in Niederösterreich weiblich", sagt AKNÖ-Sozialexpertin Mag. Silvia Feuchtl. "60 Prozent der BMS-BezieherInnen sind Frauen." Besonders deutlich fällt der Geschlechterunterschied bei AlleinerzieherInnen aus. "Hier gibt es fast keine Männer", sagt Feuchtl.“

Die logische Antwort lautet, dass fast ausschließlich die Obsorge den Müttern übertragen wird und diese mit der Verwaltung der finanziellen Mittel der Pflegebefohlenen beauftragt sind. Wie an einfachen Rechenbeispielen zu ermitteln ist, bekommt eine Alleinerzieherin über die BMS und Sozialtransferleistungen, inkl. Steuererleichterungen mit einem Kind ca. € 1.500,00, mit 2 Kindern € 2.260,00 und mit 3 Kindern € 3.010,00. Eine Alleinerzieherin in Vollzeitbeschäftigung mit einem Kind ca. 1.720,00, mit 2 Kindern € 2.270,00 und mit 3 Kindern € 2.820,00. Zum Vergleich, eine Frau ohne Kinder hat gemäß Stat. Austria ein Medianeinkommen von € 1.167,42. Kinder werden zur finanziellen Absicherung missbraucht und zum Faustpfand, speziell bei Müttern mit geringer Bildung und folgenden Einkünften unter dem Medianeinkommen. Dies bedeutet, mit einem Kind und durchschnittlicher Bildung ist es einträglicher einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ab 2 Kindern nach Abwägung und ab dem 3. Kind ist es lukrativer die BMS zu beziehen, je nach Ausbildungsgrad der Mutter. Bei Bezug der BMS, inkl. der Sozialtransferleistungen aus Familienbeihilfe, AlleinerzieherInnenabsetzbetrag und div. steuerlichen Erleichterungen werden pro Kind € 770,00 lukreiert. (Im Vergleich dazu ein Unterhaltsverpflichteter, mit Wohnungsaufwand € 579,00)

Dies spiegeln auch die Daten der Stat. Austria wieder, denn nur 41,7% der Frauen setzen aktive Maßnahmen zur Arbeitssuche. Solange es ein lukratives Geschäft für Mütter ist, werden die besten Arbeitsmarktförderungsprogramme für Frauen nicht fruchten.

Wenn für Unterhaltsverpflichtete, die nicht gesetzlich verankerten Richtwerte der Regelbedarfssätze, in einem regulären Arbeitsverhältnis unerfüllbar sind, z.B. aus Folge von gerichtlich aufoktroyierten finanziellen Verpflichtungen in Aufteilungsverfahren und üblich folgenden Exekutionen mit Arbeitsplatzverlust wird „Angespannt“ (Fiktives Einkommen, welches aus Sicht des Pflegschaftsgerichtes erlangt werden könnte, auch wenn dies eine 80h Arbeitswoche bedeutet. Verpflichtete Akademiker gehen derzeit zusätzlich auf die Strasse plakatieren). Aus dieser finanziellen Situation, mit begleitender Kindesentfremdung und Vorenthaltung resultieren nicht selten Depression und langfristige psychische Leiden, welche eine Eingliederung in ein soziales und berufliches Umfeld unmöglich macht. Die Spirale des lebenslänglichen sozialen Abstieges ist perfekt.

Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Wohnungssituation:

Wie das BMASK informiert, betragen die gesetzlich zugestanden Bruttomieten am freien Wohnungsmarkt € 8,37/m². Dies bedeutet bei einem dezidiert ausgewiesenen Wohnungsbeitrag von € 188,00 der BMS, einen Wohnraum von rd. 20m² mit „mittlerem“ Wohnwert (Fließwasser, Toilette und Dusche in der Wohnung). Auskunft der MA 40 (Sozialamt Wien): „Männer können sich einschränken“.

Die AKWien kommt in einer Studie zum Schluss, dass die gesetzlich zugestandenen Mieten zwischen 20 und 33% überschritten werden und das MRG (Mietrechtsgesetz) nicht eingehalten wird. Dazu kommt, dass Wohnungen über 60 m², wie diese von Personen mit Kindern benötigt werden, in Relation um durchschnittlich 5 bis 10% günstiger sind.

Dies hat auch dazugeführt, dass Wohnungen am freien Markt, an Unterhaltspflichtige mit mehr als 2 Kindern und Anwälte, nicht mehr oder ungern vermietet werden, denn bei beiden kommt es immer wieder zu Zahlungsproblemen.

Das Projekt „Soziale Hängematte“ der AKOÖ bestätigt, dass Mindestsicherung im Test nicht simulierbar und nur zynisch ist. Betroffene sind die wahren Experten, doch diese werden nicht nur in Österreich sondern auch in Deutschland ignoriert. Es titelte von der deutschen Bildzeitung: „Jetzt sprechen die Zahl-Väter. Uns bleibt kaum noch was zum Leben!“. In Österreich können lediglich 2/3 der Unterhaltsverpflichteten ein Insolvenzverfahren abführen.

Wie der Familienbund und die LAbg. Andrea Gottweis (Bgld.) fordert, sollte die Familienbeihilfe angepasst werden (APA-Aussendung 19.08.2011), eine Erhöhung erfahren und indexangepasst sein. Die Familien- und Vätervereinigung Vaterverbot fordert daher eine Entsprechung des ursprünglichen Gedankens des FLAF aus dem Jahre 1955 und die Anerkennung der sozialen Transferleistungen und Steuererleichterung, als Einkommen der Pflegebefohlenen, sowie Anerkennung des Grundbetrag per Kind (18% des Mindeststandard v. € 752,94, sprich € 135,35 per Kind) bei Berechnung und Ausmittelung der BMGR und ev. folgenden Exekutionen) als Freibetrag.

Wenn von FeministInnen öffentlich Sätze wie „jetzt nehmen wir den Vätern schon das ganze Geld weg und noch immer wollen diese nicht zahlen“, so beweist dies keine Nachhaltigkeit, denn „nur ein toter Vater ist ein guter Vater“. Hintergrund ist, dass die gesetzliche Regelung der Halbwaisenpension gemäß ASVG höher ist, als die Regelung zum Unterhalt im UVG (Unterhaltsvorschussgesetz). Die statistische Suizidgefahr von Männern ist nachvollziehbar höher, als bei Müttern. Letztere bekommen zu über 85% die alleinige Obsorge und damit die finanzielle Sachbewalterung der Kinder zugesprochen. Umgangssprachlich: „Männer verkraften Trennungen wesentlich schlechter als Frauen“

Treffend fasst die Auskunftsstelle der MA 40 (Sozialamt Wien) zusammen: „Unterhaltspflichten und gerichtlich aufoktroyierte Schulden aus Aufteilungsverfahren sind nicht Aufgabengebiet des Resorts und Privatsache. Väter können sich einschränken, bitte wenden Sie sich an das MAG 11 (Amt für Jugend und Familie) und Pflegschaftsgerichte, wir sind zur BMS nur ausführendes Organ der Politiker, sprich Frauenministerin und können keine weitere Empfehlungen aussprechen.“

Armut ist väterlich,
die bewusst ignorierte Wahrheit!

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