Heizkostenzuschuss: BezieherInnenkreis erweitert

- LH Platter: "Neu beschlossener Heizkostenzuschuss noch treffsicherer".
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Für viele TirolerInnen eine gute Nachricht: der BezieherInnenkreis für den Heizkostenzuschuss konnte erweitert werden. Über den Zuschuss ist natürlich auch LH Platter erfreut: "Mit der Erweiterung des Heizkostenzuschusses können wir jene Tirolerinnen und Tiroler unterstützen, für die das Heizen im Winter eine finanzielle Belastung darstellt.“
TIROL. Für die Heizperiode von 2018/2019 konnte die Landesregierung einen neuen Heizkostenzuschuss beschließen. Aus der Erweiterung des BezieherInnenkreises erhofft man sich eine noch treffsicherere Unterstützung für die Bevölkerung.
Neue Regelungen
Um einen Heizkostenzuschuss von 225 Euro zu erhalten, muss man seinen Hauptwohnsitz in Tirol haben und man darf eine gewisse Netto-Einkommensgrenze nicht überschreiten. Erstmals wird es keine konkrete Aufzählung der anspruchsberechtigten Personengruppen geben, so dass alle Bürger, die die definierten Voraussetzungen erfüllen, zuschussberechtigt sind.
Dieses Jahr sind also auch BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Teilzeitbeschäftigte mit geringem Einkommen zuschussberechtigt.
Ausgenommen in den Regelungen sind BezieherInnen einer laufenden Mindestsicherung bzw. Grundversorgung, denn die geleisteten Sozialleistungen beinhalten bereits einen Heizkostenzuschuss.
FPÖ erfreut über Erweiterung
Auch erfreut über die Erweiterung des Bezieherkreises sind FPÖ-Landesparteiobmann KO LAbg. Mag. Markus und Sozialsprecher LAbg. Patrick Haslwanter. Sie rechnen sich den Erfolg an, da sie schon seit Jahren "eine sogenannte Härteklausel gefordert" hätten. „Die geänderte Richtlinie, wird sicherlich eine gewisse Erhöhung der Ausgaben beim Heizkostenzuschuss mit sich bringen, dennoch sind die neuen Regelungen mehr als notwendig“, erklären Mag. Abwerzger und Haslwanter.
SPÖ fordert Verbesserung der Richtlinien
Nicht ganz zufrieden mit der Erhöhung der Einkommensgrenze sind die Sozialdemokraten. Die SPÖ kritisiert die Einkommensgrenzen, die immer noch viel zu niedrig liegen. Die Einkommensgrenze für alleinstehende Personen wurde von 870 Euro auf 890 Euro angehoben. Die SPÖ fordert eine Anhebung auf 1.022 Euro. „Durch eine Angleichung an die Richtsätze der 'erhöhten' Ausgleichszulage könnten deutlich mehr Personen von dieser Unterstützung durch das Land Tirol profitieren", erläutert Klubobfrau Elisabeth Blanik.
Antrag zum Heizkostenzuschuss stellen
Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung ist es nicht mehr möglich, dass Kommunen stellvertretend für ihre EinwohnerInnen Anträge eingeben. Die Frist, um den Antrag auf Heizkostenzuschuss zu stellen, läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2018.
Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.
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