Ärztliche Bereitschaftsdienste
Neue Zeiten und verbesserte Ausstattung

Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienste leisten nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Klinikambulanzen, sondern auch die städtischen Ärztinnen und Ärzte in Innsbruck. | Foto: pixabay.com
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  • Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienste leisten nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Klinikambulanzen, sondern auch die städtischen Ärztinnen und Ärzte in Innsbruck.
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Ab 1. Jänner 2024 gibt es für die Ärztinnen und Ärzte der Stadt Innsbruck neue Dienstzeiten für die Feiertage sowie Wochenenden. Hinzu kommt, dass die medizinische Ausstattung ausgebaut wurde.

INNSBRUCK. Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienste leisten nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Klinikambulanzen, sondern auch die städtischen Ärztinnen und Ärzte in Innsbruck. An Wochenenden und Feiertagen sind pro Dienst jeweils zwei niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Einsatz und sind in der Fallmerayerstraße 5 für die Innsbrucker Bevölkerung erreichbar – auch telefonisch unter der Nnummer +43 512 36 00 06.

 Freuen sich über die verbesserte medizinische Ausstattung des ärztlichen Notdienstes: Amtsarzt Hans-Peter Rammer (Stadtphysikus), Stefan Kastner (Präsident Ärztekammer Tirol), Caroline Braunhofer (Referentin Funkbereitschaftsdienst),Vizebürgermeister Johannes Anzengruber und Bernhard Achatz (Vorsitzender des Landesstellenausschusses Tirol - ÖGK). | Foto: F. Bär
  • Freuen sich über die verbesserte medizinische Ausstattung des ärztlichen Notdienstes: Amtsarzt Hans-Peter Rammer (Stadtphysikus), Stefan Kastner (Präsident Ärztekammer Tirol), Caroline Braunhofer (Referentin Funkbereitschaftsdienst),Vizebürgermeister Johannes Anzengruber und Bernhard Achatz (Vorsitzender des Landesstellenausschusses Tirol - ÖGK).
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Gesundheitliche Vorsorge

Um die gesundheitliche Vorsorge der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, wurden dringend nötig gewordene Verbesserungen in den labordiagnostischen und gerätemedizinischen Möglichkeiten des Bereitschaftsdienstes vorgenommen. Etwa die Anschaffung eines Defibrillators oder ein Blutanalysegerät. Zudem müssen ab 1. Jänner 2024 Anpassungen in den Arbeitszeiten der mitwirkenden Ärzteschaft vorgenommen werden, die ebenso ihre eigene Praxisbereitschaft weiter erhalten müssen. Künftig ist auch an eine engere Verflechtung mit der kostenlosen telefonischen Gesundheitsberatung „1450“ vorgesehen.

„Die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner stehen ganzjährig im Rahmen des Funkbereitschaftsdienstes den Menschen an Wochenenden und Feiertagen in Notfällen mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Der zentral gelegene ärztliche Notdienst ist eine unverzichtbare Einrichtung und wichtige Unterstützung für die gesundheitliche Versorgung in unserer Stadt“,

betont Vizebürgermeister Johannes Anzengruber.

Ärztlicher Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst: Neue Dienstzeiten ab 1. Jänner 2024 und verbesserte medizinische Ausstattung. | Foto: panthermedia.net/Gina Sanders
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Optimierung der Präsenzzeiten

Die Optimierung der ärztlichen Präsenzzeiten ab dem kommenden Jahr war einerseits durch mangelnde Frequentierung in den Nachtstunden möglich und andererseits durch teilweise Unvereinbarkeiten in den Ordinationsbetrieben der betroffenen Ärzteschaft notwendig geworden.

„Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Innsbruck hat durch das neue Konzept und die verbesserte Ausstattung an Attraktivität für Patientinnen und Patienten und die diensthabenden Ärztinnen und Ärzten gewonnen“,

betont Stefan Kastner, Präsident der Tiroler Ärztekammer.

Entlastung der Ambulanzdienste

„Die Neugestaltung des Bereitschaftsdienstes stellt eine deutliche Versorgungsverbesserung unserer Versicherten dar und wird die Spitalsambulanz stark entlasten“,

sagt Bernhard Achatz, Landesstellenausschuss-Vorsitzender ÖGK. Im Zuge der Dienstplanumgestaltung wurde nun auch eine zeitgemäße Tarifgestaltung für die Dienst versehenden Ärztinnen und Ärzte möglich.

Bereitschaftszeiten ab 1. Jänner

  • Freitag: 15.00 bis 22.00 Uhr
  • Samstag: 8.00 bis 22.00 Uhr
  • Sonntag: 8.00 bis 20.00 Uhr

An Feiertagen steht dieser Dienst analog zum Sonntag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Die Kosten für den Bereitschaftsdienst trägt zu 65 Prozent die Sozialversicherung, 25 Prozent entfallen auf die Stadt, zehn Prozent auf das Land.

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