2014: Studienbeihilfe für Sommersemester – Die Antragsfrist für das Sommersemester beginnt am 20. Feber und endet am 15. Mai 2014.

Die Antragsfrist für das Sommersemester beginnt am 20. Feber und endet am 15. Mai | Foto: Archiv
  • Die Antragsfrist für das Sommersemester beginnt am 20. Feber und endet am 15. Mai
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(ella). Studierende an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Konservatorien, UMIT/Eurak sollten die Möglichkeit wahrnehmen, ein Stipendium zu beantragen.

Studienbeihilfe beantragen
Informationen und Antragsformulare erhält man online und bei der Stipendienstelle Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 46, Montag, Dienstag, Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 15.00 Uhr.

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