Leerstand in Innsbruck
3.071 leer - weder Haupt- noch Nebenwohnsitz

Das Referat GWR wurde im Jahr 2019 gegründet, um unter anderem auch qualifizierte Erhebungen zum Thema Leerstand anzugehen.  | Foto: IKM
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  • Das Referat GWR wurde im Jahr 2019 gegründet, um unter anderem auch qualifizierte Erhebungen zum Thema Leerstand anzugehen.
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Laut dem Leerstandsmonitoring der Stadt Innsbruck stehen 3.071 leer. Damit lässt sich eine aktuelle Leerstandsquote in der Landeshauptstadt von 8,7 Prozent errechnen (-0,4 Prozentpunkte zum Jänner 2023). Von den 3.071 leerstehenden Wohnungen steht der größte Teil, nämlich 2.366 Wohnungen bzw. 77 Prozent, seit mindestens einem Jahr leer. 3.071 Wohnungen entsprechen in etwa dem Wohnungsbestand des Stadtteils Saggen.

INNSBRUCK. Auch für den größten Teil der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohnungen lässt sich die Leerstandsquote ermitteln. 776 der im Jahr 2022 finalisierten Einheiten befanden sich zum Auswertungszeitpunkt bereits sechs oder mehr Monate im Leerstandsmonitoring. 100 dieser Einheiten bzw. 12,9 Prozent standen zum Auswertungszeitpunkt seit einem halben Jahr durchgehend leer. Von den 100 leerstehenden Wohnungen entfallen neun auf gemeinnützige Bauträger und 22 auf Privatpersonen als Bauträger. Die restlichen 69 Wohnungen weisen einen gewerblichen Bauträger auf. 91 Prozent der leerstehenden Wohnungen mit Fertigstellungsdatum 2022 gehen somit auf Privatpersonen oder gewerbliche Bauträger zurück, während Wohnungen gemeinnütziger Bauträger eine untergeordnete Rolle spielen.

Leerstandsquote liegt seit Nov. 2021 bei 8,6 %

Leerstandsmonitoring

Für Innsbruck werden im Zusammenhang mit dem Thema Leerstand bereits zum fünften Mal aktuelle Zahlen veröffentlicht: Der Wohnungsbestand liegt in der Tiroler Landeshauptstadt aktuell bei 78.791 Wohnungen. Davon wurden bis jetzt bereits 39.561 Wohnungen oder 50,2 Prozent im Referat für Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) korrigiert, d. h. in Bezug auf Nutzungsart, Nutzfläche, Topbezeichnung und Meldedaten richtig abgebildet. Im Vergleich zum Jänner 2023 sind 4.034 Wohnungen neu zu den korrigierten Wohnungen hinzugekommen. 35.457 der 39.561 bereits korrigierten Wohnungen befanden sich zum Auswertungsstichtag, 1. Juli 2023, seit mindestens sechs Monaten im Monitoring. Davon standen 3.071 leer, d. h. sie wiesen in den vergangenen sechs Monaten durchgehend weder einen Haupt- noch einen Nebenwohnsitz auf. Damit lässt sich eine aktuelle Leerstandsquote in der Landeshauptstadt von 8,7 Prozent errechnen (-0,4 Prozentpunkte zum Jänner 2023). Von den 3.071 leerstehenden Wohnungen steht der größte Teil, nämlich 2.366 Wohnungen bzw. 77 Prozent, seit mindestens einem Jahr leer. 3.071 Wohnungen entsprechen in etwa dem Wohnungsbestand des Stadtteils Saggen.

„Wohnraum in Innsbruck ist knapp, begrenzt und teuer. Mit dem Leerstandsmonitoring, das vom Referat Gebäude- und Wohnungsregister in Kooperation mit dem Referat Statistik und Berichtswesen gemacht wird, wurde für die Landeshauptstadt Innsbruck eine wichtige Schnittstelle geschaffen, um das Thema Leerstand transparent aufzuarbeiten. In Bezug auf die Leerstandsabgabe lässt das dadurch erhaltene Datenmaterial wichtige Rückschlüsse zu“, führt Bürgermeister Georg Willi die Beweggründe für die Innsbrucker Initiative aus.

Hintergrund

Alle Objekte, die nicht als Wohnsitz verwendet werden und daher für sechs Monate (oder länger) leer stehen, sind abgabepflichtig. Die Leerstandsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe: Alle Abgabepflichtigen müssen von sich aus jährlich bis zum 30. April (erstmalig bis 30. April 2024) eine Meldung an die Gemeinde machen, wenn sie EigentümerIn eines abgabepflichtigen Objektes sind.

Als Ausnahmen gelten:

  • Objekte, die nicht gebrauchstauglich oder nutzbar sind.
  • Im Gebäude befinden sich nur zwei Wohnungen, wobei die EigentümerInnen des Gebäudes in einer der Wohnungen ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Das Objekt wird für gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder berufliche Zwecke verwendet (z.B. Ordinationen, Büros, Kanzleien, Privatzimmervermieter und Geschäftslokale).
  • Das Objekt kann von den EigentümerInnen aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr als Hauptwohnsitz verwendet werden.
  • Das Objekt kann trotz geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht zum ortsüblichen Mietzins vermietet werden.
  • Das Objekt ist betriebstechnisch notwendig oder es handelt sich um Wohnungen im Rahmen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe sowie Dienst- und Naturalwohnungen.
  • Für das Objekt besteht ein zeitnaher Eigenbedarf.

Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist glaubhaft zu machen. Ob in einem konkreten Fall eine Abgabepflicht besteht oder ein Ausnahmefall vorliegt, darüber können sich BürgerInnen im Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung informieren. Die Höhe der Abgabe hängt generell von der Größe des Objekts ab. Die Abgabepflicht endet, wenn ein leerstehendes Objekt zu Wohnzwecken genutzt wird.

Wenn ein abgabepflichtiger Leerstand vorliegt und keine Meldung gemacht wird, werden von der Abgabenbehörde Ermittlungen aufgenommen. Es erfolgt eine Abgabenvorschreibung mittels Bescheid. Diese enthält nicht nur die Nachzahlung, sondern auch eine Strafe aufgrund einer Verwaltungsübertretung.

In Innsbruck gibt es bereits seit einiger Zeit ein Leerstandsmonitoring: v.l. Mathias Behmann (Referat für Statistik und Berichtswesen), Bürgermeister Georg Willi und Manfred Hirsch (Referat Gebäude- und Wohnungsregister) informieren halbjährlich über die neuen Zahlen. | Foto: IKM
  • In Innsbruck gibt es bereits seit einiger Zeit ein Leerstandsmonitoring: v.l. Mathias Behmann (Referat für Statistik und Berichtswesen), Bürgermeister Georg Willi und Manfred Hirsch (Referat Gebäude- und Wohnungsregister) informieren halbjährlich über die neuen Zahlen.
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Referat GWR

Das Referat GWR wurde im Jahr 2019 gegründet, um unter anderem auch qualifizierte Erhebungen zum Thema Leerstand anzugehen. Dafür aktualisiert das GWR laufend den Status aller Gebäude und Wohnungen. Zentral dabei ist der Abgleich mit dem Melderegister (ZMR) und die Übermittlung der bereinigten Daten an das Referat für Statistik und Berichtswesen. Generell werden Wohnungen, bei denen seit mindestens sechs Monaten weder ein Haupt- noch ein Nebenwohnsitz gemeldet war, als „leer“ gezählt. Ein besonderes Augenmerk wird in der Recherchearbeit auf falsche Angaben zu den Gebäudeeinheiten, den so genannten „Klärungsfällen“ gelegt.

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