AK fordert besseren Kündigungsschutz

Eine Kündigung vor einer Operation oder einer Reha ist ein Schock für jeden. | Foto: pixabay.com
  • Eine Kündigung vor einer Operation oder einer Reha ist ein Schock für jeden.
  • Foto: pixabay.com
  • hochgeladen von BezirksBlätter Tirol

TIROL. Loyalität muss es auf beiden Seiten geben. Auf der Seite der Arbeitnehmer aber auch der Arbeitgeber. Leider häufen sich die Situationen, in denen die Loyalität der Beschäftigten mit Füßen getreten wird. Eine Kündigung nach der Verkündigung eines OP-Termins oder eines künftigen Reha-Programms kommt immer öfter vor. 

Durch die Kündigung erspart sich der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung, die im Krankheitsfall zu leisten ist. Natürlich könnte ein weniger loyaler Arbeitnehmer erst am ersten Verhinderungstag den Arbeitgeber über den längeren Arbeitsausfall informieren. Allerdings könnte sich der Betrieb somit nicht auf einen längeren Arbeitsausfall vorbereiten. 

Derzeit gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung für derartige Fälle. Die Arbeiterkammer strebt folgendes an: Kündigt ein Arbeitgeber einen Beschäftigten, nachdem diesem der Termin einer Operation oder eines Kur- bzw. Rehabilitationsaufenthaltes mitgeteilt wurde, hat er das Entgelt über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus zu bezahlen.Dabei ist nur die Dauer des operationsbedingten Krankenstandes oder des Kur- oder Rehabilitationsaufenthaltes auf die nach der Dienstzeit zustehende Entgeltfortzahlungsdauer bei Krankheit und Unglücksfall anzurechnen.

Mehr aktuelle News aus Tirol: Nachrichten Tirol

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.