Leerstandserhebung
Antworten auf 39 Fragen, falsche Zahlen als Fakten verkauft

GR Seidl hat 39 Fragen zur Leerstandserhebung gestellt. | Foto: IKM
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INNSBRUCK. Die Leerstandserhebung in Innsbruck bleibt weiterhin Politthema. GR Julia Seidl von den NEOS hat 39 Fragen an Bürgermeister Georg Willi gestellt. Die Antworten liegen jetzt vor. GR Julia Seidl sieht in den Antworten zur kritisierten Leerstandserhebung durch Bürgermeister Wille als „ein bewußtes Hochschrauben der Leerstandszahlen durch falsch interpretierte Daten und eine fehlende datenschutzrechtliche Prüfung vor Präsentation, sind für mich wirklich unfassbar!“

Düsteres Bild

Neben einer Antwortdauerschleife die da lautet: Es habe sich nie um eine Leerstandserhebung gehandelt, sondern lediglich um ‚eine regionale und strukturelle Tendenz vermutlichen Leerstandes‘, lassen die Antworten auf die Anfrage der NEOS tief in die PR-Strategie des grünen Bürgermeisterbüros blicken. „Bei den veröffentlichten Daten wurde bewusst ein düsteres Bild über eine „scheinbaren“ Leerstand gezeichnet und der Bevölkerung präsentiert. Meiner Meinung nach, hat man absichtlich eine hohen Zahlen an leerstehenden Wohnungen präsentiert in dem man irgendwelche Zahlen und Daten herangezogen hat. Die Bürger_innen wurden so durch missinterpretierte Daten zum Zwecke einer politischen PR-Strategie fehlinformiert,“ kritisiert die GRin der NEOS.

Kompetenzfrage

Julia Seidl untermauert ihre Argumentation durch mehrere Antworten aus der Anfrage: „Die Definition, dass es sich gar nicht um eine Leerstandserhebung gehandelt habe, führt dazu dass Bürgermeister Willi der Meinung war, dass deshalb kein politischer Beschluss nötig war und er das im Alleingang entschieden hat. So den GR und den Stadtsenat auszuschalten ist ziemlich unverfroren,“ argumentiert Seidl. „Des weiteren wurden kein einziges Mal die Präsidiale oder die Datenschutzbeauftragen der Stadt über die rechtskonforme Verwendung der Daten befragt, geschweige denne Datenschutzerklärung unterzeichnet - warum wohl? Die kritisierten Grafiken wurden vom Bürgermeister alleine in Auftrag gegeben und von ihm vorab datenschutzrechtlich in seinem Büro überprüft. Ich frage mich ernsthaft, wer im Bürgermeisterbüro dafür die notwendige Kompetenz mitbringt,“ fragt sich Julia Seidl.

Falsche Zahlen

„Der Umgang mit einer Kombination aus Daten und den präsentierten Zahlen in der Pressemeldung, schlägt für mich, dem Fass den Boden aus. Es wurden für die kolportierte Anzahl an leerstehenden Wohnungen tatsächlich ALLE Stromzähler in den von der IKB bekannt gegebenen Straßenzügen zusammen gezählt! Die addierte Zahl ergibt 2.031. Egal ob dort tatsächlich Strom gezählt wurde oder nicht. Egal ob dort überhaupt durch die IBK Strom geliefert wird, oder durch einen anderen Anbieter. Die Zahlen wurden statistisch völlig falsch aufgearbeitet. Das dermaßen unprofessionell und maximal auf Volksschulniveau unter dem Auftrag des Bürgermeisters gearbeitet wird, ist unfassbar. Ich kann kaum glauben, wie stümperhaft hier gearbeitet wurde“ ärgert sich Seidl. „Das gleiche gilt für das Durchschnittsalter der Eigentümer_innen der „scheinbaren“ Leerstände. Hier wurde das Durchschnittsalter alle Eigentümer_innen die eine Wohnung in den jeweiligen Straßen besitzen genommen. Das war‘s. Dh. die Angabe des Alters steht in absolut keinem Zusammenhang mit dem tatsächlichen Alter der Besitzer_innen der leerstehenden Wohnungen. Es besagt lediglich, wie die Altersstruktur der Eigentümer_innen in den Stadtteilen allgemein ist,“ ärgert sich Seidl maßlos, über den laxen Umgang mit Daten. „Auf welcher Rechtsgrundlage man überhaupt auf Wohnsitzmeldungen und das Alter der Eigentümer_innen für diese Leerstandserhebung verwendet hat, wurde nicht beantwortet, weil es ja keine Leerstandserhebung war,“ gibt Seidl Auskunft aus der Beantwortung, „das ist doch ein Witz!“ „Wieso man auf der Grafik einzelne dicke Punkte markieren konnte, wenn man doch lediglich Straßenzüge wußte, wurde damit beantwortet, dass es sicht nicht unbedingt um Leerstand handeln müsse. Wieso man sowohl bei der IBK als auch im Bürgermeisterbüro der Meinung ist, dass die Meldung, wie viel Strom eine Person braucht, keine persönlichen Daten sind, ist mir ebenfalls schleierhaft,“ sagt die GRin der NEOS.

Enttäuschung

„Für mich ist die Anfragebeantwortung jedenfalls eine Bestätigung, dass man hier solange Daten in die richtige Form und Grafik gebracht hat, bis das politisch gewünschte Bild gezeichnet werden konnte. Und das ist meiner Ansicht nach eine bewusste Fehlinformation von Bürger_innen um damit weitere politische Handlungen zu legitimieren. Von einem grünen Bürgermeister hätte ich mir einen höheren moralischen und ideologischen Kompass erwartet, aber nicht so etwas,“ ist Seidl enttäuscht.

Die Antwort im Wortlaut

Wie den Medien zu entnehmen war, wurde durch MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats eine Leerstandserhebung am Innsbrucker Wohnungsmarkt durchgeführt. Um ein genaues Bild über die Art der verwendeten Daten, die Kombination unterschiedlicher auch sozioökonomischer Daten, den politischen Auftrag, die rechtlichen Grundlagen für diese Art der Erhebung und die Veröffentlichung genauer Leerstandsdaten inklusive Bildmaterial mit genauer Zuordnung der Häuser zu bekommen, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1: Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Datenweitergabe durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) an MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck zum Zwecke einer Leerstandserhebung?
Antwort: Es wurden keine Daten zum Zweck einer Leerstandserhebung verwendet. Zweck war, regionale und strukturelle Tendenzen vermutlichen Leerstandes abzufragen. Verbraucherdaten dürfen nur anonymisiert weitergegeben werden. Die vorliegenden Daten liegen anonymisiert und nach Straßenzügen vor.
Frage 2: Wurden Datensätze von der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) ebenfalls weitergegeben bzw. für die Erhebung herangezogen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wer hat diese Weitergabe und die Verwendung genehmigt?
Antwort: Nein. Das war nicht von Interesse.
Frage 3: Der Datenschutzhinweis in den gültigen Stromlieferverträgen der IKB lautet 2019 wie folgt: "Die IKB ist berechtigt, kundenbezogene Daten unter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Vertragsabwicklung für die sich aus dem Kundenvertrag ergebenden Zwecke sowie für eigene Marketingzwecke zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln."
a) Wann und von wem wurde der Datenschutzabsatz des Liefervertrags derart ab-geändert, sodass eine Weitergabe der Daten an Dritte zu einem anderen Zwecke als zur Vertragsabwicklung, nämlich zum Zwecke einer statistischen Auswertung des Stromverbrauchs, ermöglicht wurde?
b) Welches Gremium innerhalb der IKB bzw. wer hat die Freigabe der Daten genehmigt?
Antwort: a) Es wurden keine personenbezogenen Daten weitergegeben.
b) Die IKB gibt hierüber keine Auskunft.

Frage 4: Wann wurden die KundInnen über die Weitergabe ihrer Daten informiert?
Antwort: Da keine kundenbezogenen Daten weitergegeben wurden, wurde auch nicht informiert.

Frage 5: Welche Datensätze wurden durch die IKB (lnnsbrucker Kommunalbetriebe AG) in welcher Form zur Verfügung gestellt? (Bitte um genaue Details, wie ein Datensatz dargestellt und aufgeschlüsselt war, sowie genaue Details, welche Informationen ein Datensatz enthalten hat.)
Antwort: Es liegt eine Tabelle vor mit Straßennamen und der Anzahl an Stromzählern, die den Jahresstromverbrauch von 100 KW/h für mindestens zwei Jahre nicht überschritten oder seit drei Jahren durchgängig abgemeldet sind.

Frage 6: Welcher Stromverbrauch wurde als "so gut wie kein Stromverbrauch" definiert? Ab wann bzw. auf Grundlage welcher Kriterien wurde eine Wohnung als Leerstand definiert? (kW/h pro Jahr oder andere Messwerte)
Antwort: Die Grenze wurde bei 100 KW/h im Jahr gezogen. Bei diesem Verbrauchs-wert ist kein Bewohnen möglich.

Frage 7: Waren bzw. sind die Datensätze einzelnen Wohnungen oder Wohnhäusern zuordenbar gewesen?
Antwort: nein

Frage 8: Wenn nein, wie kann es sein, dass auf der veröffentlichten Grafik einzelne Häuser wie z. B. die Höhere Technische Lehranstalt (HTL) Trenkwalderstraße mit einem Punkt, also als Leerstand, markiert wurden?
Antwort: Die Punkte stellen nicht zwangsläufig Leerstand dar.

Frage 9: Waren die Daten anonymisiert? D. h. konnten Rückschlüsse zwischen dem Stromverbrauch und dem/der EigentümerIn oder den MieterInnen getroffen werden?
Antwort: Ja und nein.
Ja. Daher waren keine Rückschlüsse möglich.

Frage 10: Wie und in welcher Form wurden die Datensätze an den Stadtmagistrat übermittelt?
Antwort: 2016: unbekannt
2018: per Post
2019: per E-Mail

Frage 11: Wie kann es sein, dass in der Presseaussendung und auf der Webseite von lbkinfo.at eine konkrete Zahl, nämlich 2.031 Wohnungen genannt wurden, und J. Weiskopf im ORF-Interview genau diese Zahl nennt, wenn scheinbar nur Stromdaten von Straßenzüge durch die IKB weitergegeben wurden?
Antwort: Das ist die Summe aller Stromzähler pro Straße.

Frage 12: Welche Datensätzen wurde zur Herstellung der genannten, veröffentlichten Grafiken miteinander verknüpft?
Antwort: Gebäudealter, Wohnsitzmeldungen, Eigentümerstrukturen.

Frage 13: Auf Grundlage welcher Verknüpfungen stellt J. Weiskopf in der öffentlichen Aus-sendung der ibkinfo.at fest, dass die EigentümerInnen der leerstehenden Wohnungen im Schnitt 58 Jahre alt sind?
Antwort: Dafür wurde die Verteilung der EigentümerInnenstrukturen in Innsbruck her-angezogen. Es wurden Altersklassen gebildet, die das Durchschnittsalter der EigentümerInnen darstellen. Dabei fand keine Zuordnung zu einzelnen Wohnungen statt. Es fand auch keine Verknüpfung in den Datensätzen statt.

Frage 14: Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Verknüpfung von Daten des Melderegisters mit den Stromverbrauchsdaten der IKB?
Antwort: Es fand keine Verknüpfung mit dem Melderegister statt.

Frage 15: Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Verknüpfung von Daten aus dem Grundbuch mit den Stromverbrauchsdaten der IKB?
Antwort: Es fand keine Verknüpfung mit dem Grundbuch statt.

Frage 16: Welche MitarbeiterInnen haben/hatten im Stadtmagistrat Zugang zu diesen Daten?
Antwort: Ein Mitarbeiter aus dem Büro des Bürgermeisters, ein Mitarbeiter aus der Mag.-Abt. I, Geographisches Informationssystem (GIS).

Frage 17: Haben diese MitarbeiterInnen eine Datenschutzerklärung zur Verwendung und dem Umgang mit den Stromverbrauchsdaten der IKB unterschrieben? Wenn ja, bitte um Beilage der unterzeichneten Erklärungen.
Antwort: nein

Frage 18: Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Es ging um keine personenbezogenen Daten.

Frage 19. Wie wurden die MitarbeiterInnen geschult, um einen rechtskonformen Umgang mit den Daten zu gewährleisten?
Antwort: Es wurde mit den vom Österreichischen Städtebund zu Verfügung gestellten Datenschutz-Materialien geschult.

Frage 20: In welcher Form wurden die Daten weiterverarbeitet und mit welchen Programmen wurden die Datensätze bearbeitet?
Antwort: Datenverarbeitungsform: digital
a) Manuelle Eingabe der IKB-Daten in Excel.
b) Aufbereitung und Aggregationsbildungen aller Daten in Access.
c) Georeferenzierung (Verortung) der Informationen und Abbildung in Geo-datenbank (a und b wurden gelöscht, weil obsolet)
Verwendete Programme:
a) Excel und Access für die Datenschaffung und Datenaufbereitung, Aggregationsbildungen
b) ArcMap (GIS-Programm)

Frage 21: Wer hat die Erstellung der veröffentlichten Grafiken in Auftrag gegeben?
Antwort: Den Auftrag gab der Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck.
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Frage 22: Wer hat die veröffentlichten Grafiken vor der Veröffentlichung kontrolliert, freigegeben und auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit überprüft? Von wem bzw. von welcher Stelle wurde die Veröffentlichung genehmigt?
Antwort: Dies geschah durch den Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck.

Frage 23: Wo und in welcher Form wurden die Datensätze von den MitarbeiterInnen im Stadtmagistrat gespeichert?
Antwort: In der lokalen Geodatenbank.

Frage 24: Wie viele Haushalte beziehen in Innsbruck keinen Strom von der IKB, sondern nutzen einen anderen Stromlieferanten?
Antwort: Die IKB gibt darüber keine Auskunft.

Frage 25: Auf den Grafiken sind zahlreiche Punkte eingezeichnet, die alle Gebäude der BIG kennzeichnen. Bezieht die BIG bei der IKB den Strom bzw. hat die BIG einen Stromliefervertrag mit der IKB?
Antwort: Die IKB gibt drüber keine Auskunft.

Frage 26. Wurden die Stromverbrauchsdaten von der IKB, die für die Leerstandserhebung verwendet wurden, um diese Datensätze (anderer Stromlieferant) bereinigt?
Antwort: nein

Frage 27: Auf Grundlage welches politischen Beschlusses wurden die Stromverbrauchsdaten von der IKB angefordert? Wann wurde diese Art der Leerstandserhebung beschlossen?
Antwort: Es wurde keine Leerstandserhebung durchgeführt. Anforderung und Durch-führung des Projektes fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck.

Frage 28: Von welcher Person, in wessen Auftrag, wurden die in Rede stehenden Datensätze bei wem bei der IKB und wann angefordert?
Antwort: 2016: Wer dies in der vorigen Regierungsperiode veranlasst hat, konnte nicht eruiert werden.
2018: Bürgermeister
2020: Ein Mitarbeiter im Büro des Bürgermeisters im Auftrag des Bürger-meisters.

Frage 29: Können Sie ausschließen, dass dieser leichtfertige Umgang mit Datensätzen zu einem Wettbewerbsnachteil der IKB am Strommarkt führt?
Antwort: ja

Frage 30: Können Sie ausschließen, dass KundInnen wegen Verletzung des Datenschutzes, wegen unerlaubter, zweckfremder Weitergabe und Verarbeitung von personenbezogenen Daten und/oder wegen Verletzung der Privatsphäre, Verletzung des Konsumentenschutzes oder anderen Rechtsverletzungen in dieser Causa gegen die IKB und/oder die Stadt Innsbruck den Rechtsweg beschreiten werden?
Antwort: Das Verhalten einzelner KundInnen kann nicht antizipiert werden.

Frage 31: Wie viele Beschwerden von KundInnen sind seit der Veröffentlichung der Leerstandserhebung bei der IKB eingegangen? Wie viele Beschwerden sind im Bürgermeisterbüro eingegangen?
Antwort: Es sind zu diesem Thema sieben Anrufe im Kundendienst der IKB bekannt.

Frage 32: Wie viele Beschwerden von BürgerInnen sind seit der Veröffentlichung der Leerstandserhebung im Stadtmagistrat eingegangen?
Antwort: Es sind zu diesem Thema zwei Anrufe im Stadtmagistrat bekannt.

Frage 33: Von wem erfolgte vor Veröffentlichung der Grafiken eine rechtliche Beurteilung über die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Grafiken im Sinne des Datenschutzes?
Antwort: Das geschah durch das Büro des Bürgermeisters.

Frage 34: Wie viele MitarbeiterInnen sind im Stadtmagistrat für diese Leerstandserhebung beschäftigt worden?
Antwort: Es wurde keine Leerstandserhebung durchgeführt. Es wurden regionale Tendenzen vermeintlichen Leerstandes abgefragt. Dafür wurden zwei Mitarbeiter beschäftigt.

Frage 35: Seit wann sind diese MitarbeiterInnen mit der Leerstandserhebung beschäftigt?
Antwort: Es wurde keine Leerstandserhebung durchgeführt. Es wurden regionale Tendenzen vermeintlichen Leerstandes abgefragt. Zwei Mitarbeiter sind seit Mitte Dezember mit dem Projekt befasst.

Frage 36: Wie viele Stunden wurden von den MitarbeiterInnen für diese Leerstandserhebung geleistet (Summe der Stunden seit Projektbeginn)?
Antwort: Es wurde keine Leerstandserhebung durchgeführt. Es wurden regionale Tendenzen vermeintlichen Leerstandes abgefragt. Die Summe der Arbeits-stunden beläuft sich schätzungsweise auf 90 Stunden.

Frage 37: Welche Kosten hat diese Leerstandserhebung bisher verursacht? (alle Kosten inkl. MitarbeiterInnen Gehälter, Nebenkosten und Projektkosten)
Antwort: Es wurde keine Leerstandserhebung durchgeführt. Es wurden regionale Tendenzen vermeintlichen Leerstandes abgefragt. Es fielen keine externen Kosten dafür an. Auf Grund des Datenschutzes werden keine Gehälter und Stundenlöhne genannt.

Frage 38: Wie sollen die ausgewerteten Daten nun weiterverwendet werden?
Antwort: Sie bilden die Grundlage zur Mobilisierung von Leerstand.

Frage 39: Wurden EigentümerInnen, deren Wohnungen als Leerstand definiert wurde, bereits postalisch, persönlich oder telefonisch kontaktiert? Wenn ja, in welcher Form und von wem und mit welchem Anliegen/ Inhalt?
Antwort: Es wurden keine EigentümerInnen definiert.

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