Baumschäden
Das Innsbrucker Biberproblem

In Hötting West sind einige Bäume stark betroffen. | Foto: BezirksBlätter/buergermeldungen.com
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  • In Hötting West sind einige Bäume stark betroffen.
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INNSBRUCK. Zu sehen sind sie selten, aber die diversen Schäden an den Bäumen sind deutlich erkennbar. Die Biber sorgen in Innsbruck für einiges Aufsehen.

Hötting-West

"Seit einigen Tagen beobachten wir, dass speziell in dem Bereich Spiel- und Sportplatz unterhalb der Peergruende entlang dem Fuss- und Radweg bis zum Altersheim, zunehmend Biberverbiss an mehreren Jahrhundert alten Alleebäumen zu sehen sind", schildert ein Bewohner gegenüber der BezirksBlätter Innsbruck-Redaktion.

Der Biber ernährt sich rein vegetarisch. Im Sommer frisst er fast alles was grün ist – im Winter sind Baumrinden oft die einzige Nahrung. | Foto: Monika Eder-Trenkwalder
  • Der Biber ernährt sich rein vegetarisch. Im Sommer frisst er fast alles was grün ist – im Winter sind Baumrinden oft die einzige Nahrung.
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Gegenmaßnahmen

Wir beobachten die Situation laufend und schützen die besonders erhaltenswürdigen Bäume mit Zaungeflecht. Dies, und die weiteren notwendigen Maßnahmen entlang des Lohbaches (z.B. Absenkung Biberdämme) erfolgen in Abstimmung mit der Biberbeauftragten des Landes Monika Eder. Auf Grund des Schutzes des Bibers kann von uns nicht mehr unternommen werden", informiert StR Uschi Schwarzl auf Anfrage der BezirksBlätter Innsbruck-Redaktion. Der Baumschutz mit Zaungeflecht wird nicht nur am Lohbach umgesetzt, sondern bei Bedarf im gesamten Stadtgebiet (z.B. Hallerstraße Innböschung).

Die Stadt beobachtet die Situation laufend. | Foto: BezirksBlätter
  • Die Stadt beobachtet die Situation laufend.
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Lebensraum

In der Biberbroschüre des Landes Tirol "Biber in Tirol" wird der Lebensraum aus Sicht der Biber beschrieben: "Grundsätzlich sind wir sehr flexible Tiere, aber wir schätzen langsam fleießende Bäche und Flüsse, größere Weiher und Seen mit lichten Weichholzauen an den Ufern, und das alles am besten in einer naturnahen, wenig belasteten Landschaft. Um unseren ökologischen Ansprüchen gerecht zu werden, sollen die Fließgewässer möglichst vielfältig gegliedert sein. Wichtig ist, dass Stellen mit mindestens 80 cm Wassertiefe sowie steile, grabbare Uferpartien mit lehmigem Erdreich vorhanden sind. Da können wir dann bestens unsere Baue, Burgen und Röhren anlegen. Für unseren Speiseplan benötigen wir in ausreichendem Maße Ufergehölze, vor allem Weiden wegen der saftigen Rinden, aber auch Röhricht- und Wasserpflanzen. So lässt es sich als Biberfamilie hervorragend leben!"

Rückkehr

"Es hat also etwa 180 Jahre gedauert, ehe wir um 1990 wieder nach Tirol in unsere frühere Heimat zurückgekehrt sind. Wir sind aber nicht von euch Menschen wieder angesiedelt worden, sondern einige Verwandte wanderten aus Bayern entlang von Inn und Großache ein und gründeten neue Reviere. Es entstanden kleine Populationen in den Innauen bei Kufstein und an der Großache. Seit einiger Zeit vollführen wir eine stete Wanderbewegung dem Inn entlang flussaufwärts und haben mittlerweile an fast allen größeren Flüssen und Bächen von der Großache im Osten bis ins westliche Tiroler Oberland zahlreiche Reviere mit etwa 350 Bibern gegründet. Dennoch muss die Tiroler Biberpopulation immer noch als gefährdet angesehen werden, denn wir entwickeln nur sehr langsam eigenständige Biberfamilien. Der erste Nachweis von in Tirol geborenen Bibern stammt vom Frühsommer 2007."

Geschützte Tierart

"Wir stehen in Tirol nach europäischem Recht, nach dem Tiroler Naturschutzgesetz und der Tiroler Naturschutzverordnung unter Schutz. Wir sind nach europäischem Recht in der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, gelistet. Die Tiroler Naturschutzverordnung 2006, LGBl. Nr. 39/2006, listet uns in Umsetzung der FFH-Richtlinie in ihrer Anlage 5, daher sind wir gemäß § 4 Abs. 2 dieser Verordnung i.V.m. § 24 Abs. 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26/2005, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 32/2017 eine geschützte Tierart, hinsichtlich der, in allen Lebensstadien, alle absichtlichen Formen des Fangens oder des Tötens, jedes absichtliche Stören, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderzeit, jedes Beschädigen oder Vernichten der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wie auch der Besitz, Transport, Handel oder Austausch verboten sind."

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