Die AK informiert - Tuning-Clubs sind wieder auf Kundenfang

Tuning-Clubs auf Kundenfang: AK Tirol warnt
junge Konsumenten vor überstürzten Unterschriften. | Foto: René Massier/Regionaut
  • Tuning-Clubs auf Kundenfang: AK Tirol warnt
    junge Konsumenten vor überstürzten Unterschriften.
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TIROL. Aktuell sind Tuning-Clubs in Tirol wieder auf Kundenfang. Jugendliche unterschreiben oft gedankenlos Verträge. Infolge kommen hohe Zahlungen auf sie zu - häufig ohne jede Gegenleistung. Arbeiterkammer Tirol und Landesschulrat für Tirol klären über die Folgen und Gefahren von unterzeichneten Verträgen auf.

Tuning-Clubs auf Kundenfang

Sogenannte Tuningclusbs sind derzeit auf der Suche nach neuen, vor allem jungen, Kunden. Sie stehen häufig vor Einkaufszentren, auf Messen, in der Nähe von Konzerten oder größeren Veranstaltungen. Sie präsentieren Rennwägen, besonders schöne Autoteile oder locken mit Gewinnspielen. Unterstützt werden sie dabei von besonders attraktiven MitarbeiterInnen. Dadurch soll zur Unterschrift auf den Verträgen verleitet werden. Die Mitgliedsbeiträge - teilweise mehrere hundert Euro - in Tuning-Clubs sind häufig sehr hoch, Gegenleistungen gibt es oft nicht. Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel zwei Jahre.

Info-Kampagne an Schulen

Landesschulrat für Tirol und Arbeiterkammer Tirol setzen auf Prävention durch Information. Derzeit läuft an den Schulen eine Informationskampagne: So sollen junge, meist unerfahrene Konsumenten nicht nur davor gewarnt werden, vorschnell Verträge zu unterschreiben, sie erfahren auch, welche Verpflichtungen sie je nach Alter bereits eingehen dürfen und welche Folgen sie erwarten.

  • Rücktrittsrecht: Bei allen Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossen werden, gilt in den meisten Fällen ein Rücktrittsrecht. Allerdings muss innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurück getreten werden. Der Rücktritt muss schriftlich - am besten mittels Einschreiben - erfolgen.
  • Alter bei Geschäftsabschlüssen: Erst mit vollendetem 18. Lebensjahr sind Jugendliche voll geschäftsfähig. Für viele Verträge braucht es das Einverständnis der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Allerdings gelten viele Verträge auch schon für Jugendliche ab 14 Jahren. Sie gelten nämlich dann, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht gefährden. Daher gelten Verträge bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 nicht, solange sie kein Einkommen haben. Sie gelten erst dann, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte zustimmen.

    AK Tipps für Schülerinnen und Schüler

    • Die eigene Unterschrift kann weitreichende Folgen haben! Deshalb vorher immer alles vollständig durchlesen und eventuell Eltern und/oder Lehrer um Rat fragen, auch wenn man noch so eindringlich zu einer Unterschrift aufgefordert wird.
    • Trotz aller Versprechen, dass man sich zu nichts verpflichtet oder etwas gewinnen kann, flattern einem am Ende meist doch die Rechnungen ins Haus. Deshalb nie voreilig unterschreiben und im Zweifel lieber Finger weg!
    • Für alle, die schon in eine Falle getappt sind und einen Vertrag unterzeichnet haben, heißt es, keine Zeit verlieren und sofort Eltern oder Lehrer verständigen. Das Rücktrittsrecht muss schnell und nachweislich ausgeübt werden – am besten per eingeschriebenem Brief mit Rückschein. Wichtig: Aufgabeschein, Rückschein und eine Kopie des Schreibens aufbewahren!
    • Bei Fragen oder Problemen helfen die Konsumentenschützer der AK Tirol unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22 – 1818.

    Generell gilt: Konsumenten sollten bei Vertragsabschlüssen und Unterschriften immer vorsichtig sein – und zwar in jedem Alter.

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