Kinder und Hunde
Eifnache Regeln für das Miteinander am Spielplatz

Freies Toben ist auf dem Gelände der Hundewiese erlaubt. | Foto: IKM
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Im Innsbrucker Stadtgebiet gilt an öffentlichen Orten eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht für Hunde. Für Bereiche, an denen sich üblicherweise viele Menschen aufhalten und jedenfalls auf Spielplätzen, in öffentlichen Verkehrsmittel, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Einkaufszentren gilt laut Landespolizeigesetz eine Leinen- und Maulkorbpflicht.BezirksBlätter-Service: die Hundewiesen in Innsbruck.

INNSBRUCK. Mit einer Sensibilisierungskampagne zum Thema Hunde auf Spielplätzen will die Stadt Innsbruck das Miteinander von Kindern und Hunde harmonischer gestalten. Die Regeln dafür sind einfach.

„Die allermeisten Hundehalterinnen und Hundehalter mit rund 4.500 Hunden in Innsbruck verhalten sich vorbildlich und rücksichtsvoll und halten sich an die Leinenpflicht. Vielleicht ist manchen nicht bewusst, dass auf Kinderspielplätzen zusätzlich eine Maulkorbpflicht gilt“, erinnert StR Uschi Schwarzl: „Leider kommt es immer wieder zu Vorfällen, die an die Stadt gemeldet werden und denen wir selbstverständlich nachgehen.“

Hundeleben in der Stadt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 15. Dezember 2022 wurde eine Sensibilisierungskampagne zum Thema Hunde auf Spielplätzen beschlossen:

„Es sollte nicht passieren, dass freilaufende Hunde mitten durch eine Gruppe spielender Kinder laufen. So ist es kein Wunder, wenn Kinder mit einer gewissen Scheu oder auch Angst auf Hunde reagieren. Auch gut erzogene Hunde kommen in unvorhersehbare, ja sogar gefährliche Situationen, vor allem, wenn sie Kinder nicht gewöhnt sind“, sagt Gemeinderätin Birgit Winkel, die den Gemeinderatsantrag eingebracht hat:

„Es geht uns dabei nicht darum, Hundehalterinnen und Hundehalter zu verurteilen, sondern an einen verantwortungsbewussten Umgang zu appellieren und aufzuklären, gerade wenn es um Kinder geht.“

Für ein gutes Miteinander von Hunden und Kindern am Spielplatz: Stadträtin Uschi Schwarzl (Mitte), Gemeinderätin Birgit Winkel und Amtsvorstand Thomas Klingler (Grünanlagen) weisen auf die geltende Leinen- und Maulkorbpflicht auf Spielplätzen hin – hier am neu gestalteten Spielplatz Haydnplatz. | Foto: IKM
  • Für ein gutes Miteinander von Hunden und Kindern am Spielplatz: Stadträtin Uschi Schwarzl (Mitte), Gemeinderätin Birgit Winkel und Amtsvorstand Thomas Klingler (Grünanlagen) weisen auf die geltende Leinen- und Maulkorbpflicht auf Spielplätzen hin – hier am neu gestalteten Spielplatz Haydnplatz.
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Appell

„Wir appellieren auch an die Hunderhalterinnen und -halter, Hunde von Spielgeräten, Trinkbrunnen und Rasenflächen fernzuhalten. Auch wenn der Hundekot entfernt wird, bleiben immer Reste zurück, die für die spielenden Kinder ein Hygieneproblem darstellen“, merkt Amtsvorstand Thomas Klingler (Grünanlagen) an und weist zugleich auf die Freilaufmöglichkeiten auf den sieben ausgewiesenen städtischen Hundewiesen und Hundeauslaufzonen hin.

Hundewiesen

Die Benutzung von Egerdach und Pechepark ist an Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 22.00 Uhr und an Werktagen von 7.00 bis 22.00 Uhr erlaubt.

  • Egerdach (Reichenau): Ecke Egerdachstraße/Gumppstraße, bei den Schrebergärten
  • Karwendelbrücke (Höttinger Au): Arthur-Haidl-Promenade, direkt bei der Karwendelbrücke
  • Pechepark (Wilten): Ecke Südbahnstraße/Schidlachstraße
  • Pulverturm (Höttinger Au): Hans-Flöckinger-Promenade
  • Roßaupromenade Ost: Archenweg, 200 m östlich des Eingangs Baggersee
  • Roßaupromenade West: auf Höhe Roßaugasse 7-11
  • Kranebitten: Kranebitterbodenweg hinter Campingplatz

In der Zeit zwischen Oktober und März bei abgeernteten Feldern außerhalb des besiedelten Gebiets. Der Hundekot muss auch auf Hundewiesen oder im Wandergebiet entfernt werden.

Einfache Regeln ermöglichen ein unkompliziertes Zusammenleben von Kindern und Hunden. | Foto: Privat
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Bürgermeldungen

Auf der Plattform Bürgermeldungen können Vorfälle, Anregungen und Beschwerden an den Magistrat gerichtet werden: www.buergermeldungen.com/Innsbruck Alles zum Thema Hunde in der Stadt ist unter www.innsbruck.gv.at/hund abrufbar.

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