Die ausführliche Begründung
Ermittlungsverfahren gegen FC Wacker-Verantwortliche eingestellt

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. Der Verdacht betreffend betrügerische Krida konnte durch die Ermittlungen vollständig entkräftet werden. Auch sonst konnten keine kridaträchtigen Handlungen festgestellt werden. | Foto: BezirksBlätter Innsbruck
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  • Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. Der Verdacht betreffend betrügerische Krida konnte durch die Ermittlungen vollständig entkräftet werden. Auch sonst konnten keine kridaträchtigen Handlungen festgestellt werden.
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Das Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Vereins FC Wacker und der FC Wacker Innsbruck GmbH wegen Verdachts der betrügerischen Krida wurde eingestellt. Die ausführliche Begründung der Staatsanwaltschaft finden Sie in diesem BezirksBlätter-Artikel.

INNSBRUCK. Der Verdacht der betrügerischen Krida gründete insbesondere auf der Annahme, dass es durch Überweisungen von Konten des Vereins auf die der GmbH und umgekehrt zu ungerechtfertigten Vermögensverschiebungen gekommen sei. Dieser Verdacht konnte durch die Ermittlungen vollständig entkräftet werden. Den Zahlungsflüssen lagen ordnungsgemäße Personalverrechnungen zu Grunde. Auch sonst konnten keine kridaträchtigen Handlungen festgestellt werden. Im August 2022 hatte es Durchsuchungen in den Räumlichkeiten des Vereins sowie bei den früheren Verantwortlichen gegeben.

Die Causa FC Wacker Innsbruck GmbH auf MeinBezirk

FC Wacker Innsbruck GmbH: Im August 2022 gab es eine Hausdurchsuchung | Foto: Privat
  • FC Wacker Innsbruck GmbH: Im August 2022 gab es eine Hausdurchsuchung
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Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren gegen die FC Wacker Innsbruck GmbH haben rund 135 Gläubiger Forderungen in Höhe von knapp 18 Millionen Euro angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat Insolvenzforderungen in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro als berechtigt anerkannt. Nach Einsichtnahme in die Bücher der FC Wacker Innsbruck GmbH kam der Insolvenzverwalter Herbert Matzunski zum Schluss, dass Forderungen gegen den Verein FC Wacker Innsbruck in Höhe von rund 5 Millionen Euro bestehen. Klaus Schaller vom KSV1870 erklärte im BezirksBlätter-Interview im Juni 2023: "Die Gläubiger haben kein Interesse, dass der Verein in die Insolvenz schlittert, gleichzeitig geht es aber auch darum, dass die Gläubiger nicht auf ihren kompletten Kosten sitzen bleiben. Bei einer Insolvenz des Vereins wäre die Werthaltigkeit der vom Insolvenzverwalter der GmbH aufgestellten Ansprüche – vermutlich - nur gering."

FC Wacker Innsbruck Präsident Hannes Rauch: „Der Rechtsstandpunkt des FC Wacker Innsbruck hat sich durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ehemalige Vereinsverantwortliche, die durch einen Bericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck heute veröffentlicht wurde, bestätigt. Der Verein FC Wacker Innsbruck hat daher eine Forderung gegenüber der GmbH in der Höhe von rund 1,3 Millionen Euro. Der FC Wacker Innsbruck hat diese Forderung dementsprechend im Insolvenzverfahren angemeldet.“

Die Begründung

Anlass der Einleitung des Ermittlungsverfahrens und Verdachtsmomente
Die FC Wacker Innsbruck GmbH GmbH besteht seit 2016 unter diesem Namen, seit damals ist der Verein FC Wacker Innsbruck Alleingesellschafter. Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 03.06.2022 zu 7 S 30/22d wurde über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, das Unternehmen wurde mit Beschluss vom 08.06.2022 geschlossen.

Bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gingen bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck zwei anonyme Sachverhaltsdarstellungen ein, in denen unter Hinweis auf Medienberichte ausgeführt wurde, dass bei der FC Wacker Innsbruck GmbH seit Ende März 2022 „keine aktive Buchhaltung“ mehr bestehe, beziehungsweise dass sowohl der Verein FC Wacker Innsbruck als auch die FC Wacker Innsbruck GmbH „seit Monaten keine Sozialabgabe bezahlen und keine Steuererklärungen abgeben“ sowie jeweils keine ordentliche Buchführung führen würden.

Ergebnis

Ausgehend von diesen Verfahrensergebnissen und Erwägungen wurde das Ermittlungsverfahren gegen R*, T*, A*, G* und S* wegen §§ 156 Abs 1 u 2, 159 Abs 1, 2 u 5 Z 4  iVm 161 Abs 1 StGB gemäß § 190 Z 2 StPO mangels tatsächlichen Grundes zur weiteren Verfolgung eingestellt.

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