Covid-19
Fiebermessungen in den Ämtern für Soziales sowie Kinder- und Jugendhilfe, 108 positiv getestete Personen in Tirol

- Fiebermessungen, wie hier in der HTL Braunau, werden in den Ämtern für Soziales sowie Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt.
- Foto: HTL Braunau
- hochgeladen von Georg Herrmann
INNSBRUCK. Die Zahl der positiv getesteten Personen ist in Innsbruck und auch in Tirol weiter im steigen. Um 18 Uhr 30 waren in Innsbruck 56 (24 Stunden davor lag die Anzahl bei 31) und in ganz Tirol 108 (24 Stunden davor bei 72) aktiv positiv geteste Personen. Das Stadtmagistrat erhöht die Sicherheitsmaßnahmen.
Fiebermessungen
Zum Schutz der Bevölkerung und Mitarbeitern vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus wurde das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) im Innsbrucker Stadtmagistrat ab 16. Juli 2020 in bestimmten Bereichen wieder eingeführt. Als weitere Sicherheitsmaßnahme werden in den Ämtern für Soziales sowie Kinder- und Jugendhilfe im Bürgergarten, Ing.-Etzel-Straße 5, bei der Eingangskontrolle durch die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG), Fiebermessungen durchgeführt. Ein Großteil der neuen positiv getesteten Person, nämlich zumindest 21 Testungen, gehen auf ein Flüchtlingsheim in Innsbruck zurück. „Bereits gestern wurde in der AsylwerberInnen-Unterkunft eine Person positiv getestet. In der Folge haben wir umfassende Testungen an allen Kontaktpersonen vorgenommen. Die Ergebnisse liegen uns nun vor. Es konnten zumindest 21 weitere erkrankte Personen in diesem Flüchtlingsheim festgestellt werden“, informiert Elmar Rizzoli vom CORONA-Einsatzstab des Landes Tirol. Die behördlichen Abklärungen und die weitere Kontaktpersonenermittlung wurden und werden laufend durchgeführt. „Auch dieser Fall zeigt uns, wie wichtig eine rasche Kontaktpersonenermittlung ist. Durch das schnelle Einschreiten und die gesundheitsbehördlichen Abklärungen sowie Testungen sind wir zeitnah auf den Infektionsherd im Flüchtlingsheim gestoßen. Alle Erkrankten sowie deren Kontaktpersonen wurden bereits abgesondert, das Heim wurde gänzlich isoliert, sodass eine Weiterverbreitung des Virus bestmöglich unterbunden werden kann“, so Rizzoli. Eine Versorgung der betroffenen Personen im unter Quarantäne gestellten Flüchtlingsheim ist jedenfalls gewährleistet.
Strenge Strafe
Eine strenge Strafe erhielt eine in Tirol lebende Deutsche, die trotz eines positiven Covid-19-Tests in der Öffentlichkeit war. Unter anderem war sie in einem Supermarkt einkaufen. Auch nach einer polizeilichen Ermahnung entsorgte sie den Müll mit Aufzug, war im Park und fuhr mit dem Taxi ins Krankenhaus. Das nicht rechtskräftige Urteil: 10.800 Euro Strafe.
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