Geplantes "Laufhaus" wartet auf OK
Beim Westbahnhof soll Innsbrucks fünftes Bordell und gleichzeitig das erste Laufhaus entstehen.
Geht es nach dem Projektbetreiber, liegen die Vorteile auf der Hand: Ein "Laufhaus" würde die illegale Straßenprostitution eindämmen. Eine These, die Experten, die sich im Metier auskennen, nicht unterschreiben würden. Tatsache ist aber, dass vergangene Woche beim Stadtmagistrat ein Antrag auf Genehmigung eines "Laufhauses" in der Egger-Lienz-Straße 1 eingebracht wurde. Im Gegensatz zu einem Bordell, ist ein "Laufhaus" ähnlich einem Appartementhaus mit vielen kleinen Wohnungen oder Zimmern ausgestattet. Diese werden von den SexdienstleisterInnen tages- oder wochenweise angemietet, der Mietzins ist dabei unabhängig vom Kundenaufkommen zu entrichten. Wird das Projekt genehmigt, handelt es sich neben den vier bereits existenten Bordellen in Innsbruck um das fünfte Etablissement dieser Art in Innsbruck.
Polizei entscheidet
Während in anderen Gemeinden der Bürgermeister bzw. der Gemeinderat über die Genehmigung solcher Einrichtungen entscheidet, obliegt es in Innsbruck der Landespolizeidirektion, solche Bewilligungen zu erteilen. Die Politik zeigt sich dem Projekt gegenüber indes eher ablehnend. Der tatsächliche Bedarf und die gewählte Örtlichkeit werden weitestgehend kritisch gesehen. Die Verfahren laufen aber noch.
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