Halloween - nicht alles ist erlaubt

Das Bundeskriminalamt warnt vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen anlässlich des bevorstehenden Halloween und ersucht Eltern und Erziehungsberechtigte mit ihren Kindern klärende Gespräche zu führen. | Foto: pixabay - Symbolbild
  • Das Bundeskriminalamt warnt vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen anlässlich des bevorstehenden Halloween und ersucht Eltern und Erziehungsberechtigte mit ihren Kindern klärende Gespräche zu führen.
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TIROL. Heute ist es wieder soweit, Kinder und Jugendliche ziehen wieder durch die Straßen und klingeln an den Türen und begrüßen die BewohnerInnen mit den Worten "Süßes oder Saures. - Bekommen die Kinder und Jugendlichen keine Süßigkeiten, spielen sie den BewohnerInnen einen Streich. - Jedoch haben diese Streiche auch ihre rechtlichen Grenzen.

Was nicht erlaubt ist

Die Streiche sollten eigentlich harmlos sein, aber häufig überschreiten sie eine Grenze. Verboten ist:

  • Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
  • Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.
  • Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
  • Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
  • Das Zerstören von Blumenbeeten.
  • Das Auskippen von Mülltonnen.
  • Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben
  • Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
  • Lärmbelästigungen.

Es gilt auch das Jugendschutzgesetz. Daher ist darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche sich im Rahmen dieses Gesetzes bewegen. Dies betrifft unter anderem die Regelung, wie lange sich Kinder in der Nacht auf öffentlichen Plätzen aufhalten dürfen.

Verkleidungen

Trotz seit 1. Oktober herrschenden Vermummungsverbot sind Verkleidungen und Maskierungen im Rahmen von Halloween erlaubt. Halloween fällt unter Traditionspflege beziehungsweise Brauchtumsveranstaltung.

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