Corona-Ampel
Innsbruck möglicherweise auf "Gelb"

In Innsbruck könnte die Corona-Ampel auf Gelb geschalten werden. | Foto: Pixabay
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INNSBRUCK. Die Entwicklung der letzten Tage könnten dazu führen, dass in Innsbruck die Corona-Ampel auf "Gelb" springt.

Innsbrucks Vizebürgermeister Johannes Anzengruber verweist dabei auf die aktuell 141 positiv getesteten Personen sowie die Entwicklung in den letzten Tagen in der Landeshauptstadt. Auch Landeshauptmann Günther Platter und LhStv. Ingrid Felipe haben diese Möglichkeit angedeutet. Die entsprechenden Maßnahmen werden vorab freiwillig umgesetzt.

Appell

Die aktuell steigenden Coronavirus-Fallzahlen in Tirol standen ebenfalls im Zentrum der Gespräche der zweitägigen Klausur der Tiroler Landesregierung in Landeck. Vor allem in der Landeshauptstadt Innsbruck ist derzeit ein starker Anstieg zu verzeichnen. Aus diesem Grund ergeht vonseiten der Tiroler Landesregierung der dringende Appell an die Menschen in Tirol, bereits jetzt „jene Maßnahmen zu berücksichten, die bei einer Ampelschaltung auf gelb vorgesehen sind“, sagt LH Günther Platter.

Das bedeutet die "Gelbe Ampel"

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Abstand (Gelb)

  • Abstand: mind. 1 Meter zu haushaltsfremden Personen und anderen (Besucher/innen-)gruppen oder andere geeignete Schutzmaßnahmen

Mund-Nasen-Schutz tragen (Gelb)

  • In allen öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Beim Betreten von Lebensmitteleinzelhandel, Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten, Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, Banken, Post und Postpartnern.
  • Für BetreiberInnen und MitarbeiterInnen bei Kundenkontakt, wenn der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, keine andere geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die dem gleichen Schutzniveau entspricht und ein direkter, unmittelbarer, länger dauernder Kontakt besteht (z.B.: Friseursalon, Massagestudio, Nagelstudio).
  • Für KundInnen, BesucherInnen, PatientInnen beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs, Öffentliche Apotheken, Pflegeheime, Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen und Ordinationen von Gesundheitsdienstleistern
  • Bildungsbereich: gemäß Informationen im Bildungsbereich
  • KundInnen oder BesucherInnen in Kundenbereiche von Betriebsstätten (in geschlossenen Räumen), ausgenommen Gastronomie) (gilt voraussichtlich ab 11. September 2020); in der Gastronomie für Personal im Service (gilt voraussichtlich ab 11. September 2020)
  • bei Kontakt mit Risikogruppen

Ausnahmen:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können

Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Versammlungen in geschlossenen Räumen
Die unten genannten von Grün abweichenden Veranstaltungsregelungen gelten bei der jeweiligen Ampelschaltung voraussichtlich ab 1.10. 2020

Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen (Oper, Theater, Sportstätten, Kongresszentren…) (Gelb)

  • Personenobergrenze: maximal 2.500 Personen
  • ab 500 Personen ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) für Besucher/innen (auch am fixen Sitzplatz)
  • MNS für Personal mit BesucherInnenkontakt
  • Pausen inkl. Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)
  • Kontaktdaten: Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung und zum Festhalten des Sitzplans
  • Präventionskonzept (verpflichtend ab 200 Personen, zu den Inhalten siehe Präventionskonzept)

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze in geschlossenen Räumen (Gelb)

  • Personenobergrenze: maximal 100 Personen
  • MNS für alle BesucherInnen
  • MNS für Personal mit BesucherInnenkontakt
  • Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)
  • Kontaktdaten: Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung
  • Empfehlung zur Erstellung eines Präventionskonzepts

Fach- und Publikumsmessen (Gelb)

  • Keine Personenobergrenze
  • Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
  • MNS für BesucherInnen
  • MNS für Personal mit BesucherInnenkontakt
  • Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)
  • Kontaktdaten: Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung
  • Präventionskonzept (ab 200 Personen verpflichtend)

Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Versammlungen im Freien
Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien (Oper, Theater, Sportstätten,…) (Gelb)

  • Personenobergrenze: maximal 5.000 Personen
  • ab 750 Personen Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
  • MNS für BesucherInnen (außer am fixen Sitzplatz)
  • MNS für Personal mit BesucherInnenkontakt
  • Gastronomiebetrieb, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)
  • Kontaktdaten: Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung
  • Präventionskonzept (verpflichtend ab 200 Personen)

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze im Freien (Gelb)

  • Personenobergrenze: maximal 100 Personen
  • MNS für BesucherInnen
  • MNS für Personal mit BesucherInnenkontakt
  • Gastronomiebetrieb, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)
  • Kontaktdaten: Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung
  • Sperrstunde: 1.00 Uhr

Präventions-/ Hygienekonzept (Gelb)
Für Bereiche, wo mehr als 200 Personen gleichzeitig miteinander Kontakt haben:

  • Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Versammlungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Betriebe und Unternehmen
  • Betreiber/innen von Transportunternehmen
  • Leistungs- und Vereinssport
  • Freizeit- und Kulturangebote sowie Freizeit- und Kulturbetriebe (Oper, Theater, Kino, Festivals, Freizeitparks etc.)
  • Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager
  • Orte zur Religionsausübung

Inhalte des Präventions-/Hygienekonzepts

  • Benennung einer/eines Covid-19 Beauftragten
  • Beschreibung der spezifischen Präventions- und Hygienevorgaben gemäß Risikoanalyse
  • Regelung zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
  • Regelungen betreffend Nutzung sanitärer Einrichtungen
  • Regelungen betreffend Verabreichung von Speisen und Getränken
  • Konzepte für Pausen
  • Regelungen für Zu- und Abstrom der Besucher/innen bzw. zur Steuerung der Besucher/innenströme
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Kontaktdatenerhebung
  • Beschreibung der o.g. Vorgehensweise für alle Präventionsstufen, falls unterschiedlich

Für Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räume, insbesondere auch

  • Beschreibung von Maßnahmen, um den Abstand zwischen Personen, die nicht dem gleichen Haushalt bzw. der jeweiligen Besucher/innengruppe angehören, zu gewährleisten (z.B.: „Schachbrettmuster-Besetzung“, freie Sitzplätze)
  • Maßnahmen, die im Rahmen des Hausrechts festgelegt werden, sofern durch das Besucher/innenverhalten ein erhöhter Aerosolausstoß zu erwarten ist (z.B.: MNS für Besucher/innen auch am fixen Sitzplatz, sofern gesungen, laut gesprochen etc. wird)

Für Veranstaltungen ohne zugewiesener Sitzplätzen (auch für Fach-/ Publikumsmessen) insbesondere auch

  • Maßnahmen, um den Abstand zwischen Personen, die nicht dem gleichen Haushalt bzw. der jeweiligen Besuchergruppe angehören, zu gewährleisten
  • darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Rahmen des Hausrechts festgelegt werden, sofern durch das BesucherInnenverhalten eine erhöhter Aerosolausstoß zu erwarten ist (z.B.: höhere m2 Anzahl pro BesucherIn)

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