Kein "Laufhaus" am Westbahnhof
Die Landespolizeidirektion ist für die Erteilung von Bordellgenehmigungen zuständig und ersuchte die Stadt Innsbruck um eine Stellungnahme zur Bewilligung eines „Laufhauses“ in der Egger-Lienz-Straße. Der Stadtsenat sprach sich daraufhin einstimmig gegen diese aus, da "die negativen Aspekte für die Stadt überwiegen".
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