Protestkundgebung am 23.1.
Keine Demo vor Innsbrucker VP-Parteizentrale

- Absperrung der Fallmerayerstraße bei der Protestkundgebung des Bündnisses gegen Rechts (Archivbild)
- Foto: BGR
- hochgeladen von Georg Herrmann
"Die Versammlungsbehörde schränkt Versammlungsrecht ein." So ist die Sichtweise des Bündnisses Innsbruck gegen Rechts. Die geplante Protestkundgebung am 23.1. darf nicht in der Fallmerayerstraße vor der VP-Zentrale erfolgen. Die Absage durch die Landespolizeidirektion stützt sich auf die Schmieraktionen und gefährlichen Vorfälle in der letzten Zeit.
INNSBRUCK. "Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist jedoch kein absolutes Grundrecht, sondern findet z. B. dort gesetzlich Einschränkungen, wo Verhaltensweisen erfolgen könnten, die Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet werden könnten. Zu den Aufgaben der Sicherheitsbehörden und -organen zählt aber auch die Vorbeugung und die Abwehr sogenannter gefährlicher Angriffe nach dem Sicherheitspolizeigesetz." Mit diesem Passus erklärt die Landespolizeidirektion die Einschränkung der Protestkundgebung am 23.1.

- Protestkundgebung des Bündnisses gegen Rechts vor der Annasäule (Archivbild)
- Foto: BGR
- hochgeladen von Georg Herrmann
"Aufgrund der in der Vergangenheit erfolgten Gebäudebeschädigungen, die einen nicht unbeträchtlichen materiellen Schaden zur Folge hatten (dabei handelt es sich der Definition nach auch um sogenannte „gefährliche Angriffe") und die teils aus einem unmittelbar stattfindenden Versammlungsgeschehen heraus erfolgten, das dazu genutzt wurde, unerkannt derartige strafrechtlich relevante Delikte zu setzen, versuchen wir als zuständige Sicherheitsbehörde derzeit beiden obgenannten Aufgabenstellungen gerecht zu werden, die sich uns in den verschiedenen Materiengesetzen stellen. Aus diesem Grunde suchen wir derzeit vermehrt das Gespräch mit Versammlungsanmeldern, um alternative Routen zu vereinbaren und Demomärsche nicht unmittelbar durch den neuralgischen Straßenzug zu führen, um somit weitere mögliche gefährliche Angriffe hintanhalten zu können."
Protest vor Annasäule
"Die Behörde kriminalisiert hier pauschal Menschen, die friedlich gegen rechte Politik demonstrieren - dabei ist Widerstand gegen den Faschismus unsere Pflicht!", zeigt sich das Bündnis gegen Rechts in einer Aussendung über die Vorgabe der Landespolizeidirektion verärgert.
"Fakt ist, dass das Verbot der Versammlungsbehörde äußerst undemokratisch ist, da es gegen die Versammlungsrechte von uns verstößt: Wenn die ÖVP halb Österreich mit ihren Wahlversprechen betrügt, dann ist es wohl gerechtfertigt, vor ihrem Landessitz eine Kundgebung abzuhalten! Alle Demonstrationen und Kundgebungen gegen Rechts verliefen in den letzten Jahren ausnahmslos friedlich und ohne Zwischenfälle - hier wird ein Gefahrenpotenzial konstruiert, das nichts mit der Realität zu tun hat", argumentieren die Organisatorinnen und Organisatoren.

- Protestkundgebung des Bündnisses gegen Rechts (Archivbild)
- Foto: BGR
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Als Bündnis Innsbruck gegen Rechts dürfen wir am Donnerstag zwar nicht in die Fallmerayerstraße, werden aber am 23.1. um 18 Uhr jedoch wieder an der Annasäule unter dem Titel: "Nein zu blau-schwarz! Wir wollen keine faschistische Regierung!" demonstrieren., teilt das Bündnis abschließend mit.

- Protestkundgebung des Bündnisses gegen Rechts(Archivbild)
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