Kundmachung
Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck

Auch der Rapoldipark bleibt weiterhin Schutzzone. | Foto: Gstraunthaler
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  • Auch der Rapoldipark bleibt weiterhin Schutzzone.
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Für die Bereiche "Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße" und "Spielplatz Rapoldipark" werden mit 26.09.23 die Schutzzonen neu verordnet.

INNSBRUCK. Die Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass zwei Schutzzonen in Innsbruck für die Bereiche "Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße" und "Spielplatz Rapoldipark" wiederholt neu verordnet wurden. Die zwei Schutzzonen treten mit 26.09.2023 in Kraft und gelten mit den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 25.03.2024. Eine Neuerlassung der Schutzzonen war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig.

Foto: LPD

Missachtung wird teuer

Die Missachtungen des Betretungsverbots wird gem. § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,- im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu € 4.600,-, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden mit 25.09.2023 auslaufenden Schutzzonenverordnungen in den beiden Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.

Foto: LPD

Gute Statistik

Statistische Daten – Schutzzonen zwischen 01.03.2023 bis 31.08.2023
Wegweisungen und Betretungsverbote (BV): insgesamt 0
Anzeigen wegen Missachtung des BV: insgesamt 0

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