Fundamt Innsbruck
Nicht abgeholte Fahrräder werden an Wams gespendet

Nach Beschluss des Stadtsenats werden jene Fahrräder, die im nicht im Fundamt abgeholt werden, unentgeltlich dem Verein Wams als Sachspende überlassen. | Foto: Z.V.g. MeinBezirk Archiv
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  • Nach Beschluss des Stadtsenats werden jene Fahrräder, die im nicht im Fundamt abgeholt werden, unentgeltlich dem Verein Wams als Sachspende überlassen.
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Was geschieht mit Fahrrädern, die im Fundamt nicht abgeholt werden? Darüber hat kürzlich der Stadtsenat entschieden: Sie werden gespendet. Doch wie verhält es sich generell mit Fundsachen in Innsbruck?

INNSBRUCK. Nach Beschluss des Stadtsenats werden jene Fahrräder, die im nicht im Fundamt abgeholt werden, unentgeltlich dem Verein Wams als Sachspende überlassen.

Die Einnahmen fließen jener Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand durch die Verwaltung getragen hat. Nach der Verfallsordnung entfällt die Verpflichtung der Versteigerung, wenn es sich um Gegenstände von geringem Wert handelt. Diese sind laut Verfallsordnung einem wohltätigen Zweck zuzuführen.

„Jährlich läuft bei rund 25 abgegebenen Fundrädern die Aufbewahrungsfrist sowie die anschließende Abholfrist von jeweils sechs Monaten ab. Die nicht abgeholten Fahrräder aus dem Fundamt werden deshalb unentgeltlich als Sachspende dem Verein WAMS überlassen",

freut sich Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc über eine sinnvolle gemeinnützige Weitergabe.

Wie gebe ich Fundsache im Fundbüro ab?

Wer Sachen findet, ist verpflichtet, einen Fund, der mehr als zehn Euro wert ist, im Referat Bürgerservice und Fundservice - Fundservice abzugeben und über alle für die Ausforschung einer VerlustträgerIn maßgeblichen Umstände Auskunft zu geben.

Verloren oder gefunden? Viele Sachen tauchen im Fundbüro wieder auf. | Foto: pixabay/SplitShire (Symbolbild)
  • Verloren oder gefunden? Viele Sachen tauchen im Fundbüro wieder auf.
  • Foto: pixabay/SplitShire (Symbolbild)
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Die Abgabe von Fundgegenständen ist – wenn das Fundservice geschlossen ist – im Bürgerservice möglich. Wenn die Besitzerin oder der Besitzer des Gegenstands nach einem Jahr nicht ausgeforscht werden kann, darf die Finderin oder der Finder den Gegenstand übernehmen. 
Ein Recht auf Finderlohn hat man je nach Wert des Gegenstands:

  • 10 % bei einem Wert bis 2.000 Euro
  • 5 % bei einem Wert über 2.000 Euro

Als verloren gilt eine Sache, wenn sie ohne den Willen des Inhabers aus dessen Gewalt kommt und nicht in den Einflussbereich eines anderen gelangt. Als vergessen gilt eine Sache, wenn sie ohne den Willen des Inhabers aus dessen Gewalt kommt, jedoch an einem Ort zurückbleibt, der unter Aufsicht eines anderen steht.

So manches kann verloren gehen, doch taucht auch wieder auf. | Foto: pixabay/marsjo (Symbolbild)
  • So manches kann verloren gehen, doch taucht auch wieder auf.
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Ich habe etwas verloren

Wer etwas verloren hat, kann seinen Gegenstand auf www.fundamt.gv.at österreichweit suchen. Auch beim Referat Bürgerservice und Fundservice - Fundservice der Stadt Innsbruck kann nachgefragt werden, ob die gesuchte Sache abgegeben wurde. 
Seinen Verlust kann man rund um die Uhr unter 0900 600 200 melden. 

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