ÖGB Tirol warnt vor noch heuer vorgelegten Vertragsänderungen

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Einige besonders unfaire Klauseln in Arbeitsverträgen sind ab 1. Jänner Geschichte: Nach jahrelangem Drängen des ÖGB beschloss der Nationalrat gestern, Donnerstag, eine Arbeitsrechtsreform, die besonders unfeinen Regelungen zu Ungunsten der Beschäftigten einen Riegel vorschiebt. Alte Verträge gelten allerdings weiter. „Wenn man noch heuer eine Vertragsänderung vom Arbeitgeber vorgelegt bekommt, ist deshalb Vorsicht geboten“, warnt ÖGB-Vorsitzender Otto Leist vor leichtfertigen Vertragsunterzeichnungen. ÖGB-Mitglieder können sich in diesem Fall an ihre zuständige Gewerkschaft wenden.

Künftige Änderungen

Künftig muss bei All-in-Verträgen der Grundlohn ausgewiesen sein, was einer Abschaffung von All-in-Verträgen gleichkommt und verstreckte Bezahlung unter KV-Niveau verhindert. Konkurrenzklauseln und die Rückforderung von Ausbildungskosten werden für ArbeitnehmerInnen günstiger geregelt, das Recht auf einen Lohn-bzw. Gehaltszettel einklagbar. Nicht mehr möglich sind künftig Konkurrenzklauseln für Menschen im unteren Einkommenssegment. Konkurrenzklauseln darf es nur mehr für ArbeitnehmerInnen mit einem Monatsentgelt über 3.100 Euro geben. „Sinnlose Klauseln im Arbeitsvertrag, die Arbeitnehmer beim Jobwechsel massiv behindert haben, gehören damit der Vergangenheit an“, freut sich Leist.

Ersatz von Ausbildungskosten wird beschränkt

ArbeitnehmerInnen, die den Job wechseln, profitieren von einer verkürzten Frist bei der Rückzahlung von Ausbildungskosten. Außerdem wird die rückforderbare Summe von Monat zu Monat niedriger. „Mit diesen neuen Regelungen wird es für die Arbeitgeber nicht mehr so leicht sein, Beschäftigte unter Druck zu setzen, die den Arbeitgeber wechseln wollen“, stellt Leist fest.

Recht auf Lohnzettel kann eingeklagt werden

Wer keinen Lohn- oder Gehaltszettel vom Arbeitgeber bekommt, kann diesen künftig einklagen. Leist: „Erst mit dem Lohnzettel in der Hand können die ArbeitnehmerInnen überprüfen, ob ihre Ansprüche korrekt berechnet wurden.“

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