Europäische Solidaritätskorps
Pack mit an – Freiwilligendienste in Europa

Junge Menschen aus ganz Europa machen beim Europäischen Solidaritätskorps mit. | Foto: Europäisches Solidaritätskorps
  • Junge Menschen aus ganz Europa machen beim Europäischen Solidaritätskorps mit.
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Das ESK – Europäisches Solidaritätskorps – ist ein neues Programm der Europäischen Union. Es fördert das Engagement junger Menschen in Projekten und Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugutekommen.
Das ESK bietet Jugendlichen (18 bis 30 Jahren), die Möglichkeit sich in gemeinnützigen Projekten im eigenen Land oder im Ausland zu engagieren. Auch Jobs und Praktika in ganz Europa werden vermittelt.
Organisationen und Unternehmen können mit Hilfe des ESK junge Menschen aus ganz Europa rekrutieren.

Du kannst dich bereits mit 17 Jahren für das Europäische Solidaritätskorps melden – teilnehmen kannst du allerdings erst, wenn du volljährig bist. Die Altersgrenze für Projekte des Europäischen Solidaritätskorps liegt bei 30 Jahren.
Die Registrierung ist einfach. Sobald du ausgewählt und eingeladen wirst, warten vielfältige Aufgaben auf dich: Katastrophenvorsorge oder Wiederaufbau nach Naturkatastrophen, Hilfe in Aufnahmezentren für Asylsuchende oder Bewältigung sozialer Probleme in lokalen Gemeinschaften.

Unterschiedliche Dauer der Projekte

Die Projektdauer beträgt zwischen zwei und zwölf Monaten. Die Projektorte liegen in der Regel in den EU-Ländern. Das Europäische Solidaritätskorps kombiniert Freiwilligen- und Beschäftigungsprojekte. Die Freiwilligenprojekte bieten jungen Menschen die Möglichkeit einer Vollzeit-Freiwilligentätigkeit für eine Dauer von zwei bis zwölf Monaten in einem anderen Land. Sie stützen sich auf den Europäischen Freiwilligendienst (Teil von ERASMUS+) und andere EU-Förderprogramme.
Im Rahmen der Beschäftigungsprojekte erhalten junge Menschen einen Arbeits-, Praktikums- oder Ausbildungsplatz in Organisationen verschiedenster Ausrichtung, die für ihre Solidaritätsprojekte hochmotivierte und sozial eingestellte Mitarbeiter benötigen. Die TeilnehmerInnen werden als Freiwillige, Mitarbeiter, Auszubildende oder PraktikantInnen eingestellt, je nach Erfordernis der Projekte und vorhandenem Kenntnisstand.
Freiwillige erhalten für ihre Arbeit zwar keine Vergütung, je nach Förderprogramm ist in der Regel jedoch die Übernahme der Kosten für Hin- und Rückreise, Unterkunft, Verpflegung und Krankenversicherung sowie die Auszahlung eines Taschengelds für alltägliche Ausgaben vorgesehen.
TeilnehmerInnen an Beschäftigungsprojekten erhalten einen Arbeitsvertrag und eine Vergütung entsprechend den im jeweiligen Land geltenden Lohngesetzen und tariflichen Bestimmungen. 

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