Hotelprojekt "Benko Villa"
Stadt Innsbruck betont klare Kritierien im Genehmigungsverfahren

Die Benko Villa / Villa N in Igls. | Foto: MeinBezirk/Archiv
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Für die Liegenschaft am Viller Steig 2 (Benko Villa, Villa N) in Igls liegt derzeit weder ein Ansuchen noch ein konkretes Projekt für eine Umnutzung als Beherbergungsbetrieb vor. Die Stadt Innsbruck ist grundsätzlich offen für qualitätsvolle Entwicklungen und prüft entsprechende Vorhaben anhand klarer Kriterien.

INNSBRUCK. Vom Hotel zur Ville zum Hotel. So einfach ist der Ablauf für die "Benko Villa" in Igls aber nicht. Geht es nach den Plänen von Stefan Geiler, Masseverwalter der Laura Privatstiftung, soll für die "Villa N" eine Hotelwidmung geprüft werden. Der Verkauf der Luxusvilla als Privathaus scheint schwer umsetzbar zu sein. Nach Rücksprache mit der Stadt soll gemeinsam mit einem Immobilienbüro ein passendes Konzept erarbeitet werden. (MeinBezirk berichtete).

Stadträtin Janine Bex: "Eine Hotelnutzung ist auf Grundlage dieser Widmung nicht zulässig. Eine touristische Nutzung würde daher ein konkretes Projekt sowie ein Widmungsverfahren mit abschließendem Beschluss des Innsbrucker Gemeinderats voraussetzen." | Foto: © Land Tirol/Dorfmann
  • Stadträtin Janine Bex: "Eine Hotelnutzung ist auf Grundlage dieser Widmung nicht zulässig. Eine touristische Nutzung würde daher ein konkretes Projekt sowie ein Widmungsverfahren mit abschließendem Beschluss des Innsbrucker Gemeinderats voraussetzen."
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Klare Vorgaben

Zu den aktuellen Überlegungen, den Verkauf der Villa durch ein Hotelprojekt zu ermöglichen, gibt es von der Stadt Innsbruck klare Vorgaben. "Voraussetzung ist dabei ein nachvollziehbarer Mehrwert für Igls und seine Bevölkerung." Sollte ein Projekt eingereicht werden, sind für Stadtplanungsstadträtin Janine Bex dessen Qualität, die Auswirkungen auf den Standort sowie der konkrete Nutzen für den Stadtteil maßgeblich.

„Die Besonderheit von Igls liegt in seiner einzigartigen Verbindung aus Natur, Erholung und hoher Lebensqualität. Deshalb ist für mich nicht entscheidend, wer eine Liegenschaft besitzt, sondern welchen Beitrag ein Projekt für den Ort leistet. Unser Ziel sind Nutzungen, die Igls als lebendigen und lebenswerten Stadtteil stärken, seine Identität bewahren und langfristig einen Mehrwert für die Bevölkerung und die gesamte Vitalregion schaffen“, betont die für Stadtplanung zuständige Stadträtin Janine Bex.

Bestehende Widmung setzt klare Grenzen

Die auch als „Benko-Villa“ bekannte Liegenschaft am Viller Steig 2 ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan gemäß § 38 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) als reines Wohngebiet gewidmet. Eine Hotelnutzung ist auf Grundlage dieser Widmung nicht zulässig. Eine touristische Nutzung würde daher ein konkretes Projekt sowie ein Widmungsverfahren mit abschließendem Beschluss des Innsbrucker Gemeinderats voraussetzen. Je nach Art und Größe eines möglichen Vorhabens wären zudem die geeignete Widmungskategorie nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz sowie die erforderlichen gewerbe- und betriebsanlagenrechtlichen Genehmigungen zu prüfen. Darüber hinaus bestehen für das Grundstück vertragliche Verpflichtungen zum Erhalt des Baumbestandes, die bei einer allfälligen Projektentwicklung zu berücksichtigen wären.

Das ehemalige Schlosshotel Igls wurde von der Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG abgerissen und neu gebaut.  | Foto: Marketing Deluxe/MeinBezirk Archiv
  • Das ehemalige Schlosshotel Igls wurde von der Schlosshotel Igls Betriebs GmbH & Co KG abgerissen und neu gebaut.
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Lebens- und Erholungsraum stärken

Unabhängig vom konkreten Objekt verfolgt die Stadt Innsbruck das Ziel, Igls in seiner besonderen Funktion als Wohn-, Erholungs- und Tourismusraum zu stärken. Qualitativ hochwertige touristische Angebote können dazu einen wichtigen Beitrag leisten – vorausgesetzt, sie stehen im Einklang mit der Lebensqualität der Menschen vor Ort. Eine wichtige fachliche Grundlage für die Beurteilung künftiger Vorhaben werden dabei auch die Ergebnisse der derzeit laufenden Beherbergungsstudie bilden.

„Die Stadtplanung ist jederzeit offen für einen konstruktiven Dialog. Eine mögliche Widmungsänderung lässt sich aber erst anhand eines konkreten Projekts seriös prüfen und beurteilen. Entscheidend sind die Projektqualität, die Auswirkungen auf den Stadtteil und ein nachvollziehbarer öffentlicher Mehrwert. Sollte ein entsprechendes Projekt eingebracht werden, werden wir genau prüfen, ob es diese Voraussetzungen erfüllt“, erklärt Stadträtin Bex abschließend.

Bei künftigen Entwicklungen in Igls stehen Lebensqualität, Standortverträglichkeit und öffentlicher Mehrwert im Mittelpunkt. | Foto: Stadt Innsbruck
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Stadträtin Janine Bex: "Eine Hotelnutzung ist auf Grundlage dieser Widmung nicht zulässig. Eine touristische Nutzung würde daher ein konkretes Projekt sowie ein Widmungsverfahren mit abschließendem Beschluss des Innsbrucker Gemeinderats voraussetzen." | Foto: © Land Tirol/Dorfmann
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