Tempo 30 für vier Straßen
Tempo 30-Regelung wird das nächste Wahlkampfthema

Tempo 30 könnte in vier Straßen kommen. | Foto: Kubanda
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Tempo 30 soll im unteren Abschnitt des Speckwegs, der westlichen Anzengruberstraße (zwischen Hunoldstraße und Anton-Eder-Straße), des Herzog-Siegmund-Ufers und der Speckbacherstraße (zwischen Franz-Fischer-Straße und Müllerstraße) kommen. Diese vier Straßen sind vom großen Tempo 30-Projekt über geblieben.

INNSBRUCK. Nach einem Mehrheitsbeschluss in der Gemeinderatssitzung vom am 19. Mai 2022 wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich, entsprechend einem Antrag von SPÖ-Klubobmann Gemeinderat Helmut Buchacher, mit Tempo 30 als bevorzugte Regelgeschwindigkeit in Innsbruck auseinandersetzte. In einem Pressegespräch mit Bürgermeister Georg Willi, der zuständigen Mobilitätsstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl, Helmut Buchacher und Doris Stefanon (Referat Straßenverkehr und Straßenrecht), wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe bzw. die Empfehlung der zuständigen Fachämter vorgestellt.

Bgm. Georg Willi, Doris Stefanon vom Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, GR Helmut Buchacher und StR Uschi Schwarzl (v.l.) | Foto: IKM
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Aus dem Archiv: Kein flächendeckendes Tempo 30 in Innsbruck

Vier Straßen

Im Verkehrsausschuss fand der Vorschlag vorerst keine Mehrheit, in der Sitzung des Stadtsenats vom 14. Dezember 2022 wurde aber beschlossen, über vier Straßen bzw. Straßenabschnitte noch einmal zu beraten: Dabei handelt es sich um den unteren Abschnitt des Speckwegs, die westliche Anzengruberstraße (zwischen Hunoldstraße und Anton-Eder-Straße), das Herzog-Siegmund-Ufer und die Speckbacherstraße (zwischen Franz-Fischer-Straße und Müllerstraße).

„Zur Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h am Speckweg und in der Speckbacherstraße wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Ermittlungsverfahren bereits durchgeführt“, erklärt Doris Stefanon. Dieses Ergebnis muss nochmals im Verkehrsausschuss beraten werden: „Im Fall der Anzengruberstraße West und dem Herzog-Siegmund-Ufer stehen die verkehrstechnischen Gutachten noch an, im Anschluss werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ermittlungs- und Anhörungsverfahren durchgeführt und danach den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt“, so Stefanon weiter.

Ein erster Schritt

StR Uschi Schwarzl bedankte sich im Rahmen des Pressegesprächs für die intensive Arbeit der Fachämter: „Die klare Empfehlung der zuständigen Ämter und Behörden lautet, flächendeckendes Tempo 30 im Stadtgebiet – ausgenommen Landesstraßen und einige definierte Sammelstraßen – einzuführen. Dies wäre klar im Sinne der Verkehrssicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs. Ich bedanke mich für die Arbeit unserer Expertinnen und Experten. Die Umsetzung in zumindest vier Straßen wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

Bgm. Georg Willi mit dem Tempo 30 Plan | Foto: BezirksBlätter Innsbruck
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Aktuelles aus der Stadtpolitik finden Sie im Polit-Ticker der BezirksBlätter Innsbruck

Bürgermeister Georg Willi erinnerte an die zahlreichen BürgerInnen-Initiativen, die sich, zum Teil seit Jahren, für eine Verkehrsberuhigung einsetzen und verwies auch auf das große Interesse bei der sommerlichen Stadtteiltour zum Thema:

„Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, gerade in ihren jeweiligen Wohnvierteln und auch vor Bildungseinrichtungen, Tempo 30. Bei den zahlreichen Gesprächen mit Anrainerinnen und Anrainern war deutlich herauszuhören, dass es ihnen dabei vor allem um Sicherheit, aber auch um weniger Lärm- und Schmutzbelastung geht.

Foto: Stadt Innsbruck

Parteipolitisch motiviert

Über die Ablehnung zur Einführung des Tempo-30 zum Schutz der Menschen zeigt sich SP-Klubobmann Helmut Buchacher verärgert. „Bei Tempo-30 geht es um die Sicherheit und Gesundheit der Menschen, speziell der Kinder, älteren und beeinträchtigten Menschen, nicht um parteipolitische Spielchen der Gegner“, argumentiert Buchacher. Auch zur Behauptung einer flächendeckenden Tempo-30 Beschränkung stellt Buchacher klar: „In meinem Kompromissantrag wurden Bundes- und Landesstraßen sowie von der Arbeitsgruppe zu definierende Durchzugsstraßen ausgeschlossen. Leider wurde der Vorgang von einer Mehrheit im Innsbrucker Gemeinderat unterbunden!“

Projektgruppe

Die Sitzungen der Projektgruppe wurden von ÖVP, FPÖ boykottiert, FI schloss sich mit einer kurzfristigen Anwesenheit an. Demnach erfolgten bisher drei Sitzung mit Anwesenheit von SPÖ, Grüne und der städtischen Beamtenschaft. ALI und Liste Fritz beehrten die Projektgruppe nur teilweise, der Rest glänzte durch Abwesenheit. Das Fernbleiben der verantwortlichen Fraktionen zeigte sich auch in den Stadtteilversammlungen, an denen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hatten, sich zu informieren und auszutauschen. „Die Beamtenschaft leistete dabei eine tolle Arbeit und präsentierten auf Grundlage des Datenmaterials einen hervorragenden Vorschlag zur Umsetzung des Projekts Tempo-30. Fakt ist, dass die Ablehnung nicht fachlich, sondern parteipolitisch motiviert ist. Der Schutz für die Bevölkerung spielt scheinbar nicht für alle eine Rolle“, schließt Buchacher ab. Einig sind sich die politischen Vertreter, dass das Thema Tempo 30 den nächsten Wahlkampf dominieren wird.

Foto: Stadt Innsbruck

Geschichte der Verkehrsberuhigung

"Es ist vollbracht" titelten die Innsbrucker Stadtnachrichten im Jahr 1989. Am 20. September 1989 wurden an der Zufahrtsstraße zur Lohbachsieldung die "Tempo-30-Zone"-Schilder angebracht. Der damalige Verkehrsstadtrat Harald Hummel übernahm mit Baudirektor Otto Müller und Straßen- und Verkehrsamt Vorstand Martin Jäger die symbolische Montage. Es folgten noch im Jahr 1989 die Zonen am Mentlberg und Klosteranger. Die Diskussion über Verkehrsbeschränkungen in Innsbruck ist weit über 100 Jahre alt. Schon am 17. Juli 1876 hat das Magistrat eine "Innsbrucker Radfahr-Ordnung" erlassen. Das Velocipede-Fahren war unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Verschiedene Paragraphen regeln die Geschwindigkeit, das Benutzen der Alarmglocke oder das Anzünden der Laterne bei Dunkelheit. Auch das Fahrverbot wurde festgelegt: "§ 9. Trottoirs, Promenaden sowie überhaupt alle bloß für Fußgänger bestimmten Wege dürfen von Velocipedisten unter keiner Bedingung befahren werden." 1955 hat der damalige Bürgermeister Franz Greiter ein Parkverbot in der Altstadt vorgeschlagen, 1963 wurde unter Bürgermeister Alois Lugger der Ringverkehr um die Altstadt eingeführt und seit 2. Mai 1972 ist die Altstadt eine Fußgängerzone. 1989 begann schließlich die Zeit der Tempo 30-Regelung in Innsbruck. Die nördliche Maria-Theresien-Straße wurde im Jahr 2003 probeweise als Fußgängerzone ausgerufen. Von 2006 bis 2009 wurde der Bereich der Maria-Theresien-Straße nördlich der Anichstraße in eine Fußgängerzone umgewandelt, die Straßenbahn wird seither durch Anichstraße bzw. Burggraben geführt. Der südliche Abschnitt, der nach wie vor dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht, wurde bis 2011 ebenfalls neu gestaltet.

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