Schulstraße VS Hötting
Verkehrsberuhigung im Interesse der Schulkinder
Die Zufahrtsstraße zur VS Hötting ist die zweite Schulstraße im Innsbrucker Stadtgebiet, im März diesen Jahres wurde mit dem Kirchsteig bei der VS Amras eine Schulstraße eröffnet.
INNSBRUCK. Auf der neuen Schulstraße der VS Hötting ist die Durchfahrt an Schultagen – bis auf wenige Ausnahmen – zu Unterrichtsbeginn zwischen 7.30 und 8.15 Uhr untersagt. StR Uschi Schwarzl und die Direktorin der VS Hötting, Dagmar Klingler-Newesely, freuen sich gemeinsam mit den Kindern über die erhöhte Sicherheit im Schulstraßenverkehr.
Rücksichtnahme
„Alle Kinder Innsbrucks wissen: Die Schule fängt wieder an! Aus Rücksicht auf unsere schwächsten Verkehrsteilnehmenden haben wir nun mehrere ‚Schulstraßen‘ im Innsbrucker Stadtgebiet. Damit sorgen wir für erhöhte Sicherheit auf dem Schulweg und minimieren die Gefährdung der Kinder durch den Straßenverkehr. Angenehmer Nebeneffekt: Wir entziehen dadurch auch den ‚Elterntaxis‘ die Konzession zur Fahrt bis an die Schultüren“, erklärt Stadträtin Uschi Schwarzl.
Erhöhte Verkehrssicherheit
„Das eigenständige Absolvieren des Schulwegs gehört zu den wichtigsten Erfahrungen, die Kinder machen können. Entsprechend müssen Schulkinder auch für die Gefahren im Straßenverkehr sensibilisiert werden. Maßnahmen wie die Einführung von Schulstraßen erhöhen die Sicherheit der Kinder im unmittelbaren Schulumfeld – und tragen so zu einem sicheren Schulweg bei“, freut sich die Direktorin der VS Hötting, Dagmar Klingler-Newesely.
Durchfahrt verboten
Seit 1. Oktober 2022 ist durch die 33. Straßenverkehrsordnungs-Novelle die Einrichtung von geregelten Schulstraßen möglich. Zuvor gab es dafür keine einheitlichen Regelungen, die lokalen Behörden mussten für jeden Standort individuelle Fahrverbote ausarbeiten. Auf der neuen Schulstraße zur VS Hötting ist die Durchfahrt für Autos zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr an Schultagen verboten. Ausgenommen davon sind Zufahrten zum Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Hötting sowie dem Wohnheim Hötting. Das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit ist erlaubt.
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