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Wie soll es weitergehen, wenn die Ehe vor dem Aus steht? - mit VIDEO

Rechtsanwalt MMag. Nicolaus Niedrist, BSc. erläutert kurz die wesentlichsten Punkte bei der Scheidung | Foto: Pixabay/Tumisu
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  • Rechtsanwalt MMag. Nicolaus Niedrist, BSc. erläutert kurz die wesentlichsten Punkte bei der Scheidung
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Oft geht es schneller, als man glaubt – ein Partner möchte die Scheidung.

Rechtsanwalt
MMag. Nicolaus Niedrist, BSc.
erläutert die wichtigsten Punkte:

Frage: Was ist bei einer Scheidung zu beachten?
Antwort: Ich kann mich auf zwei Arten scheiden lassen, einmal die streitige Scheidung oder die aus meiner Sicht vernünftige Variante, die einvernehmliche Scheidung.

Frage: Wo liegen die Unterschiede?
Antwort: Bei der streitigen Scheidung wird ein Zivilverfahren durchgeführt, teilweise über mehrere Jahre, in welchem das Verschulden am Scheitern der Ehe festgestellt wird. Am Ende dieses oft langjährigen Prozesses steht dann ein Scheidungsurteil, in dem ausgesprochen wird, wer der Schuldige am Scheitern der Ehe ist. Es kann auch zu einem gleichteiligen Verschulden kommen. In diesem Verfahren werden nur die Scheidung und das Verschulden geklärt. Die Themen des Unterhalts und der Aufteilung des ehelichen Vermögens, der Obsorge etc. sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens, sondern müssen wiederum in eigenständigen Verfahren durchgesetzt werden. Bei der einvernehmlichen Scheidung treffen die Eheleute eine Vereinbarung, wie die Ehescheidung ablaufen soll. Die Punkte Unterhalt und eheliche Aufteilung, auch Obsorge über die gemeinsamen Kinder, sind bzw. können in dieser Vereinbarung abgehandelt werden. Dies ist der einfache und schnelle Weg. Es findet nur mehr eine Gerichtsverhandlung statt und dann sind die Eheleute geschieden. Dafür ist aber noch irgendeine Gesprächsbereitschaft oder gemeinsame Basis der Eheleute notwendig.

Frage: Was ist mit Aufteilung des ehelichen Vermögens geteilt? Kann ich hier vorsorgen?
Antwort: Während aufrechter Ehe herrscht ohne weitere Vereinbarung Gütertrennung. Kauft sich die Ehegattin ein Auto, gehört es ihr und nicht auch dem Ehemann. Erst wenn es zur Scheidung kommt, ist jenes Vermögen, welches während aufrechter Ehe von den Ehepartnern „geschaffen“ wurde, aufzuteilen. Dieses Verfahren kann sehr langwierig und sehr kostenintensiv sein. So muss das vorhandene Vermögen geteilt werden und ist oft schon die große Streitfrage, welches Vermögen während der Ehe geschaffen wurde und welche Vermögensteile vor der Eheschließung bestanden haben. Ich empfehle meinen Mandanten daher bereits vorab im Rahmen der Eheschließung oder nachher eine Vorausvereinbarung über die Aufteilung des Vermögens im Scheidungsfall mit ihrem Anwalt zu treffen. Dies mag zwar unromantisch sein, spart aber viel Zeit, Geld und vor allem Nerven. So können die Ehegatten ohne den emotionalen Ausnahmezustand der Scheidung eine rationale und faire Entscheidung treffen.

Nach Trennung oder Scheidung: Wer hat die Obsorge?

Bei Trennung oder Scheidung von Paaren mit minderjährigen Kindern stellt sich die Frage nach der Obsorge. Hier glauben viele, diese liege allein bei der Mutter. Doch stimmt das auch? Grundsätzlich gilt: Die Obsorge und damit die Pflege, Erziehung, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens des Kindes liegt allein bei der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind und die gemeinsame Obsorge nicht vor Gericht oder Standesamt vereinbart wurde. Mit der Eheschließung oder der Geburt während aufrechter Ehe sind beide Eltern mit der gemeinsamen Obsorge ihrer Kinder betraut. Auch dann, wenn die Ehe oder die häusliche Gemeinschaft aufgelöst wird.
Haben Sie Fragen zum Kindschafts- oder Familienrecht? Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt ist gerne für Sie da.

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