Tempo 30 Diskussion
Wo soll der 30er kommen, wo bleibt der 50er?

Durch die Straßenbahnführung hat sich Kfz-Verkehr in der Reichenauer Straße um 25% reduziert, künftig soll es den grünen Smiley nur mehr bis 30 km/h geben. | Foto: BezirksBlätter
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  • Durch die Straßenbahnführung hat sich Kfz-Verkehr in der Reichenauer Straße um 25% reduziert, künftig soll es den grünen Smiley nur mehr bis 30 km/h geben.
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Ob eine 150 Jahre altes Radfahr-Ordnung für die Stadt Innsbruck oder die Antwort auf die Frage "Wie schnell darf ein Auto in Tirol fahren?" im Allgemeinen Tiroler Anzeiger von 1929. Das Thema Verkehrssicherheit begleitet die Bevölkerung seit Jahrzehnten. Mit der Veröffentlichungen der Straße für die Tempo 30-Regelung mit 27 Straßen in Innsbruck gibt es neuen Diskussionsstoff.

INNSBRUCK. "Der Gemeinderat spricht sich für die Einführung von Tempo 30 km/h als bevorzugte Geschwindigkeit aus. Ausgenommen werden hiervon Bundes- und Landesstraßen und vom Gemeinderat zu definierende Durchzugsstraßen", dieser Antrag von GR Helmut Buchacher wurden dem Stadtsenat zu gewiesen, ergänzt wurde der Antrag um den Punkt. "Die Durchzugsstraßen sind von einer gemeinderätlichen Arbeitsgruppe unter Einbindung aller Gemeinderatsparteien festzulegen. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Umgebung von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen zu legen." Die Arbeitsgruppe hat nun diese Straßenzüge erarbeitet.

Einführung von Tempo 30

  1. Amraser Straße westlich Sonnpark
  2. Anzengruberstraße West
  3. Claudiastraße
  4. Dörrstraße
  5. Dr.-Stumpf-Straße
  6. Exlgasse
  7. Fischerhäuslweg
  8. Fischnalerstraße
  9. Fürstenweg
  10. Hans-Maier-Straße
  11. Herzog-Siegmund-Ufer
  12. Höhenstraße im bebauten Gebiet
  13. Hoher Weg
  14. Hunoldstraße
  15. Ing.-Etzel-Straße
  16. Kaiserjägerstraße
  17. Klostergasse
  18. König-Laurin-Straße
  19. Mandelsbergerstraße
  20. Mitterweg
  21. Radetzkystraße
  22. Reichenauer Straße
  23. Schneeburggasse
  24. Silluferstraße
  25. Sonnenstraße
  26. Speckweg unterer Abschnitt
  27. Werner-von-Siemens-Straße

Archiv: Die Tempo 30-Geschichte in Innsbruck, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

Tempo 50-Regelung

  1. Amraser Straße östlich Sonnpark
  2. Andechstraße
  3. Anton-Eder-Straße
  4. Bienerstraße
  5. Erzherzog-Eugen-Straße
  6. Fürstenweg westlich Fischerhäusl
  7. Gumppstraße
  8. Höhenstraße im unbebauten Gebiet
  9. Langstraße
  10. Pembaurstraße
  11. Prinz-Eugen-Straße
  12. Rudolf-Greinz-Straße
  13. Speckweg oberer Abschnitt
  14. Südbahnstraße
  15. Technikerstraße
  16. Tschurtschenthalerstraße

Die Straßen Langer Weg, Grabenweg, Valiergasse, Trientlgasse und Rossaugasse werden im Rahmen des Entwicklungskonzeptes für den Standort Rossau beurteil. In der Schützenstraße gilt eine Tempo 40-Regelung (Auszug aus dem Amtsbericht: "Tempo 40 belassen, da bewährt, 30er argumentierbar, wenn Durchzugsverkehr nach und von Rum reduziert werden soll").

Allgemeiner Tiroler Anzeiger vom 18. November 1929 | Foto: anno.onb.ac.at
  • Allgemeiner Tiroler Anzeiger vom 18. November 1929
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Geschichte der Verkehrsberuhigung

"Es ist vollbracht" titelten die Innsbrucker Stadtnachrichten im Jahr 1989. Am 20. September 1989 wurden an der Zufahrtsstraße zur Lohbachsieldung die "Tempo-30-Zone"-Schilder angebracht. Der damalige Verkehrsstadtrat Harald Hummel übernahm mit Baudirektor Otto Müller und Straßen- und Verkehrsamt Vorstand Martin Jäger die symbolische Montage. Es folgten noch im Jahr 1989 die Zonen am Mentlberg und Klosteranger. Die Diskussion über Verkehrsbeschränkungen in Innsbruck ist weit über 100 Jahre alt. Schon am 17. Juli 1876 hat das Magistrat eine "Innsbrucker Radfahr-Ordnung" erlassen. Das Velocipede-Fahren war unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Verschiedene Paragraphen regeln die Geschwindigkeit, das Benutzen der Alarmglocke oder das Anzünden der Laterne bei Dunkelheit. Auch das Fahrverbot wurde festgelegt: "§ 9. Trottoirs, Promenaden sowie überhaupt alle bloß für Fußgänger bestimmten Wege dürfen von Velocipedisten unter keiner Bedingung befahren werden."

Auch ein Blick über die Stadtgrenzen zeigt die frühe Bedeutung von Regeln im Verkehr. Die ersten Fahrordnungen datieren aus der Zeit um 1900. Eine Verordnung von 1905 legte die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen mit 45 km/h, im Ortsgebiet auf 15 km/h fest – kontrolliert von der Polizei durch „eigene dienstliche Wahrnehmung“. 1911 wurde von der Wiener Polizeidirektion eine Gehordnung herausgebracht: „Der Großstädter hat sich stets vor Augen zu halten, daß die Fahrbahn der Straße zunächst dem Wagenverkehr zu dienen hat und daß für Fußgänger das Trottoir bestimmt ist.“

Geschwindigkeitsbegrenzungen waren über die gesamten Jahre immer wieder ein Thema. Eine 30 km-Regelung wurde u. a. im Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937 festgelegt. Die rasante technischen Entwicklungen im Verkehr hat die Frage der Verkehrssicherheit laufend thematisiert. 1955 hat der damalige Bürgermeister Franz Greiter ein Parkverbot in der Altstadt vorgeschlagen, 1963 wurde unter Bürgermeister Alois Lugger der Ringverkehr um die Altstadt eingeführt und seit 2. Mai 1972 ist die Altstadt eine Fußgängerzone. 1983 wurde in der Innenstadt von Buxtehude die erste deutsche Tempo-30-Zone eingeführt. Österreichs erste Fußgängerzone wurde 1961 in der Kramergasse in der Klagenfurter Innenstadt eröffnet. Im Jahr 1992 war die Stadt Graz mit der Umsetzung von flächendeckendem Tempo 30 mit Ausnahme der Hauptstraßen ein internationaler Vorreiter. 1989 begann schließlich die Zeit der Tempo 30-Regelung in Innsbruck. Die nördliche Maria-Theresien-Straße wurde im Jahr 2003 probeweise als Fußgängerzone ausgerufen. Von 2006 bis 2009 wurde der Bereich der Maria-Theresien-Straße nördlich der Anichstraße in eine Fußgängerzone umgewandelt, die Straßenbahn wird seither durch Anichstraße bzw. Burggraben geführt. Der südliche Abschnitt, der nach wie vor dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht, wurde bis 2011 ebenfalls neu gestaltet.

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