20 Jahre Gewaltschutzgesetz in Österreich

Selma Yildirim und Gisela Wurm fordern endlich Taten beim Gewaltschutz in Tirol. | Foto: SPÖ/Hitthaler
  • Selma Yildirim und Gisela Wurm fordern endlich Taten beim Gewaltschutz in Tirol.
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TIROL. Das Gewaltschutzgesetz trat am 1. Mai 1997 in Kraft. Seither hat sich viel getan. Aber vieles ist noch ausbaufähig. So fehlen in Tirol rund 35 Frauenhausplätze. Mit dem Bau eines autonomen Frauenhauses wurde noch nicht begonnen - allerdings soll noch 2017 der Spatenstich sein.

20 Jahre Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz trat am 1. Mai 1997 in Kraft. Mit verantwortlich für dieses Gesetz war die ehemalige Familienministerin Johanna Dohnal. Bis zum Inkrafttreten des Gesetztes galt häusliche Gewalt vielfach als Privatangelegenheit. Der Staat solle sich da nicht einmischen. Wichtige Elemente des Gewaltschutzgesetzes sind die Finanzierung der Gewaltschutzzentren durch den Bund und die Meldepflicht durch die Polizei. Das Gesetz stieß auf gesellschaftspolitischen Widerstand wurde aber dennoch durchgesetzt.

Gewaltschutz wurde ausgebaut

Das Gesetz wurde laufend nachgebessert und ausgebaut. Im Juli 2016 wurde der Gewaltschutz weiter ausgebaut. Im Jahr 2015 kam es tirolweit zu 460 Betretungsverboten im häuslichen Umfeld. Mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes kann nun auch ein Betretungsverbot für Schulen, Kindergärten etc. erlassen werden auch wenn es kein Betretungsverbot für die Wohnung gibt. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Frauen und Kinder in Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser leben und der Täter den Wohnort des Kindes nicht kennen soll.

Sexuelle Belästigung ist ein Strafdelikt

Eine Umfrage der SPÖ-Frauen hat gezeigt, dass die Mehrheit der Frauen mit sexualisierten Übergriffen im Alltag konfrontiert sind. Unerwünschte Umarmungen oder Küsse haben 29 Prozent der befragten Frauen öfters, und 24 Prozent einmal erlebt. Im Rahmen der Strafrechtsnovelle, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, wurde sexuelle Belästigung ein Strafdelikt.

Auch Cybermobbing ist strafbar

Eine britische Studie hat gezeigt, dass Frauen dreimal so häufig im Netz von Hasspostings betroffen sind als Männer. Dazu zählen Verunglimpfungen, Herabwürdigungen oder sexualisierte Gewalt. Seit Anfang des Jahres gibt es eine rechtliche Handhabe gegen Cybermobbing. Wer im Internet Lügen über andere Personen verbreitet oder jemanden beschimpft, kann strafrechtlich verfolgt werden.

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