Gemeinderatswahl 2024
4-%-Hürde für Gemeinderat vom Landtag beschlossen

Am 14.4.2024 wird der neue Gemeinderat gewählt. | Foto: Kubanda
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Bei der kommenden Innsbrucker Gemeinderatswahl im April 2024 wird es erstmals eine 4-Prozent-Hürde für den Einzug in den Gemeinderat geben. Die bisherige Listen-Koppelung wird nicht mehr möglich sein. Diese Neuregelungen in der Innsbrucker Wahlordnung, die ein Landesverfassungsgesetz ist, hat der Tiroler Landtag heute mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit (Gegenstimmen von Grüne und Liste Fritz) beschlossen.

INNSBRUCK „Die Einführung einer 4-Prozent-Hürde hat wesentliche Vorteile für die Architektur der Demokratie. Sie stellt sicher, dass nur Parteien oder Wählergruppen in den Gemeinderat einziehen können, die über einen gewissen Rückhalt in der Bevölkerung verfügen. Damit wird eine weitere Zersplitterung des Gemeinderates und eine instabile Mehrheitsbildung verhindert. Eine 4%-Hürde ermöglicht auch eine effiziente und kohärente Arbeit im Stadtsenat und Gemeinderat, da die Ausschussarbeit dann wieder die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat widerspiegelt. Beispielsweise können derzeit FI, SPÖ und GRÜNE im Ausschuss einen Beschluss fassen, haben aber im Gemeinderat nur 18 Stimmen - also keine Mehrheit“, so LA Christoph Appler.

Verhinderung von Extremismus

„Außerdem kann eine 4%-Hürde dazu beitragen, den Einfluss extremistischer oder radikaler Parteien einzudämmen. Die Notwendigkeit einer gewissen Mindestunterstützung durch die Wähler verhindert, dass radikale Kräfte mit einem unverhältnismäßig geringen Stimmenanteil in den Gemeinderat einziehen und so die politische Landschaft destabilisieren und indoktrinieren. Österreichweit gibt es Tendenzen, dass radikale Kräfte von links und rechts das demokratische Gemeinwesen und damit den sozialen Frieden empfindlich stören könnten“, stellt Appler fest. „Die breite Mehrheit im Tiroler Landtag zeigt, dass fast alle verantwortlichen politischen Kräfte diese Zersplitterungsgefahr erkannt haben und diesen Schutzmechanismus für die Demokratie als alternativlos ansehen“, so ordnet Appler die Entscheidung ein.

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Zur Erinnerung

2019 hat Bürgermeister Georg Willi den Gemeinderäten die 4%-Hürde als praktikables und wichtiges Instrument vorgestellt. Im Juni 2023 hat der Innsbrucker Gemeinderat diese Hürde mit Mehrheitsbeschluss (gegen Grüne, Lebenswertes Innsbruck, FRITZ, ALI, StRin Mayr, GR Plach und GR Buchacher) dem Landtag vorgeschlagen.

Verhinderung der Vielfältigkeit

Kritik an der Einführung kommt von LA Markus Sint: „Für mich gibt es viele Gründe, sich gegen eine derartige Änderung in der Innsbrucker Wahlordnung auszusprechen. Denn eine 4%-Hürde ist nicht nur eine Hürde für neue Gruppierungen, sie schreckt neue Listen sowie potentielle Wähler ab und verhindert somit ein vielfältiges Angebot für die Wähler.“ Zudem ist diese 4%-Hürde für eine Gemeinde österreichweit erstmalig und einzigartig.

Keine Sondersituation

In Tirol gibt es 12 andere Gemeinden, die zwischen sechs und neun Wählergruppen im Gemeinderat haben. Davon haben in Imst und Kundl gar fünf Wählergruppen auch nur einen Mandatar, das ist mehr „angebliche Zersplitterung“ als in Innsbruck. „Ich frage mich, warum in den angesprochenen Gemeinden die politische Arbeit trotz Zersplitterung funktioniert und in Innsbruck nicht? Mir sind dort keine Klagen bekannt oder dass der Gemeinderat nicht funktions- und arbeitsfähig wäre! Die Wahrheit ist, dass die einzigen, die sich in Innsbruck zersplittert haben, die Altparteien sind“, so Sint. „Für mich wie auch die Liste Fritz ist das ein schweres, politisches Foul und ein Rückschritt in die demokratiepolitische Steinzeit. Das ist Machterhalt um jeden Preis, für die Liste Fritz allemal nicht akzeptabel!“

Mit dem Beschluss des Landtages gibt es in Innsbruck für den Einzug in den Gemeinderat eine 4-%-Hürde. | Foto: BezirksBlätter
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