Papamonat
AK Präsident Zangerl: "Endlich Vorrang für arbeitnehmerfreundliche Familienpolitik!"

Ab 1. September gibt es einen generellen Rechtsanspruch auf den Papamonat. | Foto: Pixabay/Pexels

TIROL/WIEN. Der Nationalrat fixierte gestern neben dem Rauchverbot, der Anhebung der Mindestpension und dem Verbot von Glyphosat auch den Papamonat. Eine Maßnahme, die auch der AK Präsident Erwin Zangerl begrüßt.

Der Antrag zum Papamonat kam von der SPÖ und wurde von der FPÖ und JETZT unterstützt. Nun ist er beschlossene Sache: Ab 1. September soll es einen generellen Rechtsanspruch auf den Papamonat geben. „Jetzt gibt es endlich wichtige Verbesserungen für Mütter - und Väter können mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Alles in allem wichtige Maßnahmen für eine arbeitnehmerfreundliche Familienpolitik“, begrüßt AK Präsident Erwin Zangerl den jüngsten Beschluss im Nationalrat.

Änderungen bei Karenzzeiten

Eine weitere Neuerung betrifft die Karenzzeiten. Bei Gehaltsvorrückungen werden diese nun voll anerkannt. „Die volle Anrechnung der Gehaltsvorrückungen während der Karenz sowie die Anrechnung des Urlaubsanspruches während der Karenz sind ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit gegenüber den berufstätigen Müttern“, so der Tiroler AK Präsident und BAK Vizepräsident (AAB-FCG).

Der Hintergrund: In Österreich gibt es derzeit keinen generellen Rechtsanspruch aller Väter auf den Papamonat. Deshalb können es sich viele Männer nicht leisten, so einen Papamonat in Anspruch zu nehmen, oder sie sind vom Entgegenkommen des Arbeitgebers abhängig. Zwar wurde 2017 der Familienzeitbonus eingeführt, der Erfolg ist allerdings überschaubar: Nur 6 % der Väter nahmen ihn 2017 auch in Anspruch, auch aufgrund bürokratischer Hürden. Bleibt etwa der Partner oder die Partnerin nach der Geburt des Kindes bei Mutter und Kind, erhält er bzw. sie 700 Euro. Diese 700 Euro werden jedoch vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen. Zudem erhält man sie nur, wenn man vom Arbeitgeber unbezahlt freigestellt wird. Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber oder Kündigungsschutz gibt es keinen.

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